Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, die Sammlung der erforderlichen Unterschriften sei wegen der bestehenden Infektionsgefahren infolge der Corona-Pandemie sowie der mit ihr einhergehenden rechtlichen Beschränkungen erheblich erschwert. Diesen Umständen sei sowohl bei den Kommunalwahlen im Jahr 2020 als auch bei den Bundestagswahlen im vergangenen Jahr dadurch Rechnung getragen worden, dass die Anzahl der beizubringenden Unterschriften reduziert worden sei. Trotz einer im Vergleich zum Zeitpunkt der Bundestagswahlen größeren Ausbreitung des Corona-Virus und weitergehenden rechtlichen Einschränkungen sei eine entsprechende Anpassung für die diesjährigen Landtagswahlen nicht erfolgt. Organstreitverfahren untersuchungsausschuss schéma directeur. Es verletze den Antragsteller in seinem verfassungsrechtlichen Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, dass der Gesetzgeber das Erfordernis der Beibringung von Unterschriften für die Einreichung der Landeslisten gesetzlich nicht neu geregelt und an die Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Landtagswahl angepasst habe, die durch die Corona-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen eingetreten seien.
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Organstreitverfahren Untersuchungsausschuss Schema Generator
Gefunden auf am 26. 03. 2022 für den Bereich
Mietrecht in Mieten und Wohnen | 1395 Wörter, 1 Leser Textauszug: Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Deutschen Bundestages, die in Art. 40 Abs. Zeugenvernehmung trotz fehlender Dokumente im Untersuchungsausschuss. 1 Satz 1 GG vorgesehene Wahl des …
Schlagworte: Wahl, Antragstellerin, Abgeordneten, Stellvertreter, Fraktionen, Fraktion, Vorkehrungen, Deutschen
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10. 1990 (Ausschußakte Allgemein)
Verfassungsbeschwerde Anträge im Organstreitverfahren und auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung der Bundespartei "Die Republikaner", der Partei "Die Grünen", der Linken Liste (Partei des Demokra- tischen Sozialismus) und der Mitglieder des Bundesvorstandes der Grünen Elke Kiltz und des MdB Gerald Häfner betreffend einheitliche 5%-Klausel für die ersten gesamtdeutschen Wahlen wegen Benachteiligung, insbesondere der kleineren DDR- Parteien Weitere Themen:
O rganstreitigkeit BVerfG 2 BvE 1/90, 3/90, 4/90 und 2 BvR 1247/90, Urteil des BVerfG vom 29. 1990 (Ausschußakte Allgemein)