Fahren ohne Kennzeichen ist zumindest im Straßenverkehr verboten. Denn: Ein Kennzeichen gehört zur Pflichtausstattung
eines jeden Autos. Damit identifizieren Sie sich und bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug über die nötige Zulassung und
Haftpflichtversicherung verfügt. Ohne eine solche darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt
werden. Lesen Sie hier, ob und unter welchen Umständen Sie Ihr Kfz auch ohne Nummernschild fahren dürfen und was im
Bezug auf Fahren ohne Kennzeichen noch von Relevanz ist. Alle Infos auf einen Blick:
Fahren ohne Kennzeichen ist niemals erlaubt
Fahren ohne Zulassung ist unter Umständen erlaubt: Fahrten zur Zulassungsstelle, Fahrten zur Prüfstelle
Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen keine Zulassung (z. B. Sie machen ein kraftfahrzeug auf öffentlichen 1. Leichtkrafträder)
Inhalt:
Wieso brauche ich ein Kennzeichen? Ein Nummernschild mit den entsprechenden Zulassungsplaketten dient verschiedenen Zwecken. So lässt sich jedes Auto
mithilfe der Ziffern und Buchstaben schnell und einfach identifizieren – denn lediglich die Aussage über Aussehen oder
Marke hilft bei 64 Millionen Autos im Land noch lange nicht.
- Sie machen ein kraftfahrzeug auf öffentlichen 1
Sie Machen Ein Kraftfahrzeug Auf Öffentlichen 1
Selbst, wenn Sie nur zur nächsten Zulassungsstelle ohne Kennzeichen fahren möchte, ist das nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für das Fahren ohne Zulassung: Auch das ist unter normalen Umständen verboten. Eine Ausnahme, ohne Kennzeichen zu fahren, wird auch dann nicht gemacht, wenn Ihr Nummernschild gestohlen wurde. Das sollten Sie schon aus rechtlichen Gründen unverzüglich der Polizei und der Versicherung mitteilen. Bayern: Warum die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleiben soll - Bayern - SZ.de. Nachdem Sie das Kennzeichen als gestohlen gemeldet haben, bekommen Sie ein neues zugewiesen. Das garantiert, dass niemand Ihre alten Kennzeichen nutzen kann. Während das Fahren ohne Kennzeichen immer illegal ist, gibt es jedoch manche Situationen, bei denen es erlaubt ist, ohne Zulassung zu fahren. Sprich: Das Fahrzeug darf ohne die Zulassungsplakette auf dem Nummernschild bewegt werden. Denn nach Paragraph 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat […] und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "
Kurzzeitkennzeichen: Nach dem Nachweis einer gültigen HU und einer Kfz-Versicherung können Sie sich ein Fünftageskennzeichen holen. Dieses dürfen Sie für Probefahrten, zur Überführung des Kfz vom Kaufort zum Wohnort oder zur Fahrt zum TÜV oder DEKRA nutzen. Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde nach, bevor Sie Ihr Auto ohne Zulassung bewegen. Die Sachbearbeiter vor Ort können Ihnen Auskunft geben, welches Vorgehen in Ihrem Fall das sinnvollste ist. Halten Sie im Zweifelsfall immer Rücksprache mit der Behörde, um Konsequenzen oder Bußgelder zu vermeiden. Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß? Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Darf man mit der eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?. In aller Regel handelt es sich dabei um ein Bußgeld. Jedoch beläuft sich die Höchststrafe bei einem besonders schweren Vergehen sogar bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Daher sollten Sie unbedingt davon absehen, ohne Kennzeichen oder Zulassung zu fahren. Wer beispielsweise fahrlässig handelt, kann mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen belegt werden.