#1
Hallo an alle, war heute beim TÜV und wollte Felgen 8x18 et 55 mit 245 45 18 eintragen lassen (T5. 2 140ps Kombi Bj. 2012) Gutachten darf ich auf diesen Felgen (Traglast 1025kg) Reifen mit einem Lastindex von 100 fahren, also bis 800Kg. Meine zulässige Achslast liegt vorne bei 1575kg und hinten bei 1600kg (sollte ja eigentlich passen) Nun hat der T5 eine Anhängerkupplung und dadurch soll sich laut Tüv Prüfer angeblich die Achslast verändern und somit wären die Reifen nicht mehr zulässig (ich müsste Reifen mit Traglast > 103 und C fahren). Meine Frage: die zulässige Achslast ändert sich doch garnicht, ich muss doch nur aufpassen das ich halt die 120kg Stützlast des Anhängers mit in meine Achslast von 1600kg mit einplane (blieben also 1480 Kg Achslast).? Oder sehe ich das falsch? Danke im voraus
#2
Also dass es C Reifen sein müssen ist schonmal Quatsch. Es gibt eine (EU? Reifengröße Anhänger 6.00-16 6PR, höhere Traglast gesucht • Landtreff. ) Verordnung, die auch normale Reifen ermöglicht, wenn der LI stimmt. Bzgl. Achslast und Stützlast steige ich auch nicht ganz durch.
- Reifengröße Anhänger 6.00-16 6PR, höhere Traglast gesucht • Landtreff
Reifengröße Anhänger 6.00-16 6Pr, Höhere Traglast Gesucht &Bull; Landtreff
Tragfähigkeitszuschläge für niedrige Geschwindigkeiten:
KM/H
Tragfähigkeitszuschlag
Fülldruckerhöhung (bar)
60
10%
0, 1
50
15%
0, 2
40
25%
0, 3
30
35%
0, 4
25
42%
0, 5
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Bei unerwarteten Lenkmanövern kann sich unter Umständen der Anhänger aufrichten und im schlimmsten Fall ausbrechen und umkippen. Wichtig: Je höher das Anhängergewicht -> je größer die Reifen –> Umso geringer ist die Kippneigung!