Danach ist zugrunde zu legen, was vernünftig denkende Geschäftspartner bei einer vertraglichen Vergütung vereinbart hätten. Das Gericht zog hierbei die Sätze der HOAI zur Auslegung heran. Das Urteil ist für wenig überraschend, da gemäß § 1 Nr. Das Urheberrecht des Architekten | RechtamBau. 7 UrhG Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen urheberrechtlich geschützt sind. Problematisch ist, wie bei der Beurteilung der Urheberrechtsfähigkeit anderer Werke, stets die Frage, ob die jeweiligen Entwurfszeichnungen die entsprechende Gestaltungshöhe erreichen. Wenn die notwendige Schöpfungshöhe vorliegt, kommt das Urheberrecht mit all seinen Rechtsfolgen zum Tragen. In der Praxis sollten sich Architekten also nicht auf die Frage versteifen, ob es zu einem Vertragsschluss mit dem Bauherrn kam, sondern auch urheberrechtliche Ansprüche mit in Erwägung ziehen. [:]
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- Auch Beamte behalten Urheberrechte: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg
Das Urheberrecht Des Architekten | Rechtambau
Rettung naht durch das Urheberrecht. Der Fall, den das OLG Celle zu entscheiden hatte, war dem geschilderten Szenario sehr ähnlich. Die Oberlandesrichter verneinten das Zustandekommen eines Architekturvertrags. Der Bauherr habe keinen Rechtsbindungswillen gehabt und hätte davon ausgehen können, der Architekt handelte noch aus Akquisitionsinteresse. Allerdings bejahten die Richter einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch. Hierzu führten sie zur Frage der Urheberrechtsfähigkeit von Bauentwürfen wie folgt aus:
_"Gemäß § 2 Abs. Auch Beamte behalten Urheberrechte: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den urheberrechtlich geschützten Werken auch Werke der Baukunst und Entwürfe solcher Werke sowie gemäß § 2 Abs. 7 UrhG Darstellungen technischer Art wie Zeichnungen, Pläne und Skizzen. Voraussetzung ist aber, dass es sich bei den Werken um persönliche geistige Schöpfungen handelt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ob dies erfüllt ist, hängt vom jeweiligen Werk ab. Entscheidend für die Urheberrechtsschutzfähigkeit der Architektenleistung ist der Grad der Individualität der Leistung.
Auch Beamte Behalten Urheberrechte: Akbw Architektenkammer Baden-Württemberg
Urheberrecht als Architekt – kurz und kompakt
Die Ergebnisse vieler kreativer und schaffender Berufe unterliegen dem Urheberrecht. Ein Architekt kann demnach gegen die Veränderung seiner Pläne oder Bauwerke vorgehen und urheberrechtliche Ansprüche geltend machen. ( 48 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 79 von 5) Loading...
Entwirft ein Beamter oder ein beim Staat Angestellter ein Werk, das Urheberrechte genießt, kann der Dienstherr die Nutzungsrechte daran nicht einfach an Dritte weitergeben. Ein Bauoberrat des Landes Niedersachsen entwarf eine Autobahn-Lärmschutzwand, über die dann ein Fachblatt berichtete. Darauf kopierte ein benachbartes Bundesland die Pläne des niedersächsischen Kollegen in seinen wesentlichen gestalterischen Ansätzen. Der Bundesgerichtshof entschied nun (Urteil vom 12. 05. 2010 [I ZR 209/07]): Auch wenn alle Nutzungsrechte für die erste Wand beim Dienstherrn des Beamten liegen, kann ein Dritter diesen urheberrechtsfähigen Entwurf nicht einfach kopieren. Der Beamte kann nach § 97 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Schadensersatz verlangen, also ein angemessenes Architektenhonorar. Schon die beiden Vorinstanzen und der BGH waren sich einig, dass der fragliche Entwurf eine persönliche geistige Schöpfung darstelle, die die für die Feststellung des Werkes der Baukunst erforderliche Individualität aufweise.