16. Artikel verfasst von: Lucas Kleinschmitt Lucas ist Volljurist und Gründer von Juratopia. Nach Studium an der Bucerius Law School und Referendariat in Hamburg hat er einige Jahre als Anwalt in Großkanzleien gearbeitet. Heute ist er Syndikusrechtsanwalt in einem DAX-Konzern.
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- Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 836 BGB – Haftung des Gr ... / 4. Zweifache Kausalität. | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
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- Welche sind die Voraussetzungen des § 836 Abs. 1 BGB, ... | Unerlaubte Handlungen | Repetico
Forderungspfändung, §§ 828 Ff. Zpo - Prüfungsschema - Jura Online
d) Verschulden wird gem. 2 BGB vermutet, sofern kein Entlastungsbeweis. 2) Rechtsfolge: Ersatz des daraus entstandenen Schadens. B: 837 BGB: So wie oben, nur dass Anspruchsgegner der Gebäudebesitzer ist und er anstelle des Eigenbesitzers haftet. B: 838 BGB: So wie oben, nur dass Anspruchsgegner derjenige ist, wer die Unterhaltung eines Gebäudes übernimmt und er neben dem Besitzer haftet.
Prütting/Wegen/Weinreich, Bgb § 836 Bgb – Haftung Des Gr ... / 4. Zweifache Kausalität. | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
V. m. einem Schutzgesetz)
§ 824 BGB (Kreditgefährdung / Reputationsgefährdung)
§ 825 BGB
§ 826 BGB (Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung)
§ 830 BGB i.
Schema Zur Zweckverfehlungskondiktion (Condictio Ob Rem) Nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 Bgb (Edition 2021) - Juratopia
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Demgegenüber hat die condictio ob rem mit § 815 BGB einen eigenen Ausschlussgrund, dem dieselbe Wertung wie bei § 814 BGB zugrunde liegt. 12
Der 1. Fall liegt vor, wenn der Eintritt des Leistungszwecks von Anfang an unmöglich ist und der Leistende positive Kenntnis davon hat. 13 Der 2. Schema zur Zweckverfehlungskondiktion (condictio ob rem) nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (Edition 2021) - Juratopia. Fall ist mit § 162 Abs. 1 BGB vergleichbar und erfasst die treuwidrige Verhinderung des Erfolgseintritts durch den Leistenden. Der Verstoß gegen Treu und Glauben erfordert keine Absicht, sondern nur, dass sich der Leistende bewusst war, dass seine Handlungen den Erfolg möglicherweise verhindern würden. 14
§ 817 S. 2 BGB gilt für alle Leistungskondiktionen und erfasst erst recht den Fall, dass nur der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt. 15 Neben dem objektiven Verstoß muss sich der Leistende zumindest leichtfertig der Einsicht in den Gesetzes- oder Sittenverstoß verschlossen haben. 16
Das Prüfungsschema zum Inhalt und Umfang des Bereicherungsanspruchs findest Du hier.
Welche Sind Die Voraussetzungen Des § 836 Abs. 1 Bgb, ... | Unerlaubte Handlungen | Repetico
Kurzschema zu § 823 BGB; Von dem Rechtsgut bis zur Verletzungshandlung, Rechtswidrigkeit und dem haftungsausfüllenden Tatbestand des § 823 BGB
Foto: AR Images/
I. Tatbestand
1. Rechtsgutsverletzung
a. Verletzung eines Rechtsgutes
Leben
Körper/Gesundheit
Freiheit
Eigentum (Substanzbeeinträchtigung, Entziehung, Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit)
Jura Individuell Hinweis: Geschützt ist nicht das bloße Vermögen)
b. Oder eines sonstige Rechtes (nur absolute Rechte)
berechtigter, unmittelbarer (nach h. M. auch mittelbarer) Besitz
Anwartschaftsrecht
Beschränkt dingliche Rechte
Rahmenrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (subsidiär)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (subsidiär)
2. Verletzungshandlung
durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen
3. Haftungsbegründende Kausalität
zwischen Verletzungshandlung und Rechtsgutsverletzung
a. Forderungspfändung, §§ 828 ff. ZPO - Prüfungsschema - Jura Online. Äquivalenz (conditio sine qua non)
b. Adäquanz (aus ex- ante Sicht- nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit)
c. objektive Zurechenbarkeit (Schutzzweck der Norm)
4.
II. Der Anspruch aus § 832 690 Prüfungsschema Hier klicken zum Ausklappen I. Anspruchsentstehung 1. Aufsichtsbedürftigkeit 2. Aufsichtspflichtige Person 3. Tatbestandsmäßige und rechtswidrige unerlaubte Handlung des Aufsichtsbedürftigen 4. Rechtswidrigkeit 5. Keine Exkulpation durch Aufsichtspflichtigen 6. Ersatzfähiger Schaden 7. Art und Umfang des Schadensersatzes, §§ 249 ff. Welche sind die Voraussetzungen des § 836 Abs. 1 BGB, ... | Unerlaubte Handlungen | Repetico. Rechtsvernichtende Einwendungen III. Durchsetzbarkeit 691 Strukturell mit dem gerade besprochenen § 831 sehr verwandt ist die Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 832. Auch hier muss der zu Beaufsichtigende (also im Hauptanwendungsfall des § 832) einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zugefügt haben. Der Aufsichtspflichtige haftet genauso wie der Geschäftsherr beim Verrichtungsgehilfen aus wegen vermuteten Verschuldens und kann sich genauso wie dieser exkulpieren. a) Aufsichtsbedürftigkeit 692 Die Person, die den "eigentlichen" Schaden verursacht hat, muss der Aufsicht bedürfen. Hierbei ist zwischen Minderjährigen und Volljährigen zu unterscheiden: Minderjährige bedürfen immer der Aufsicht.
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