2 Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der erste Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters. Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 durch einen Auftragsverarbeiter kann als Faktor herangezogen werden, um hinreichende Garantien im Sinne der Absätze 1 und 4 des vorliegenden Artikels nachzuweisen. Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unbeschadet eines individuellen Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter kann der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels ganz oder teilweise auf den in den Absätzen 7 und 8 des vorliegenden Artikels genannten Standardvertragsklauseln beruhen, auch wenn diese Bestandteil einer dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß den Artikeln 42 und 43 erteilten Zertifizierung sind. Die Kommission kann im Einklang mit dem Prüfverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels genannten Fragen festlegen.
Art. 28 Dsgvo – Auftragsverarbeiter - Datenschutz-Grundverordnung (Dsgvo)
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Standardvertragsklauseln für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in der EU / im EWR
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Datenschutz Um den Schutz personenbezogener Daten überall in der EU und auch bei Übermittlung in Länder außerhalb der EU zu gewährleisten, wurden gemeinsame EU-Vorschriften verabschiedet.
Auftragsverarbeitung Erkennen Mit Der Dsgvo Leicht Gemacht
Auftragsverarbeitung ist einer von vielen mit Unsicherheit verbundenen Punkten in der DSGVO Umsetzung. Grund ist vor allem die unklare Regelung wann Auftragsverarbeitung vorliegt. Nicht hilfreich sind die von den Datenschutzbeauftragten, bzw. Aufsichtsbehörden für Datenschutz der Länder unterschiedlichen Auslegungen und Betrachtungen. kurze Zusammenfassung zur Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn Sie eine natürliche oder juristische Person mit der Verarbeitung fremder, oder nicht eigener, personenbezogener Daten beauftragen. ( Art. 4 Nr. 8 DSGVO "Auftragsverarbeiter")
Der Auftragsverarbeiter entscheidet nicht selbst darüber, wie die Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, bzw. was damit passiert. Auftragsverarbeitung erkennen mit der DSGVO leicht gemacht. Er erh ä lt Anweisungen dar ü ber, was zu tun ist. Zweck, Mittel und Umfang der Verarbeitung werden durch die verantwortliche Stelle festgelegt und bestimmt. Der Auftragsverarbeiter hat für die verarbeiteten personenbezogenen Daten keine eigene Verwendung und arbeitet weisungsgebunden.
Englischsprachiges Muster Zur Auftragsdatenverarbeitung &Mdash; Gdd E.V.
Die Muster sind in zwei Varianten vorhanden: eine Version für die Auftragsverarbeitung innerhalb der Europäischen Union (EU) und eine innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Vorlagen sind in deutscher und englischer Sprache aufgelegt. Übrigens: Die häufigsten Fragen und Antworten zu AV-Verträgen finden Sie in unserem Artikel " Auftragsverarbeitung unter der Datenschutz-Grundverordnung ". Vertrag als Lückentext
Sie können mit den PDF-Vorlagen sofort arbeiten, denn der Vertrag ist als Lückentext konzipiert. Farbige Markierungen zeigen, wo individuelle Angaben notwendig sind. Sie leiten durch den Text und weisen auf mögliche Varianten hin. Der übersichtliche Aufbau verhindert, Pflichtangaben zu vergessen. Dazu gehören:
Auftraggeber und Auftragnehmer,
Benennung eines Vertreters innerhalb der EU,
den eigentlichen Vertragsgegenstand,
Art und Umfang der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden,
Angaben zu Weisungsrecht sowie
die Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers,
Kontrollrechte und
Regelungen zum Einsatz von Subunternehmern.
Als im Jahre 2001 das BDSG novelliert wurde, veröffentlichte die GDD die erste Ausgabe der "Praxishilfen" zu Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle. Zum Konzept der Reihe gehörten schon damals prägnante und unmittelbar verwertbare Handreichungen für den betrieblichen Datenschutzalltag. Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Die GDD-Praxishilfen erscheinen daher fortan in neuem, klaren Design und mit neuer Zählung ausschließlich als PDF-Dateien und werden entsprechend aktualisiert. Sofern keine englische Fassung angegeben wird, gibt es keine oder ist ggf. in Bearbeitung. Sobald eine vorliegt, wird diese auch veröffentlicht. GDD-Praxisreport 2021 - Datenschutzverletzungen, Version 1. 0, Stand April 2021
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GDD-Praxishilfe DS-GVO I - Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung, Version 2. 0, Stand Juli 2019
GDD-Praxishilfe DS-GVO - Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung inkl. Synopse, Version 2.