Wer ist schon gerne krank? Vorsicht: sensibel! Laut…
arbeiten kann ihre Gesundheit gefährden Damit es nicht so weit kommt, bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einige konkrete Leistungen in der Betreuung und Beratung an und diese präsentiert sie demnächst bei einer Veranstaltung. wer immer schon wissen wollte, wie das mit der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz funktionieren soll, wer…
was Sie schon immer über ihre Gesundheitsdaten wissen wollten, aber nie zu fragen gewagt haben… Gesundheitsdaten gehören zu den sensiblen Daten und daher nicht zwangsläufig in die Hände des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Arbeitsrecht: Unternehmen müssen Krankheitszeiten sogar erfassen - Recht & Steuern - FAZ. Unter bestimmten Umständen kann es allerdings durchaus gerechtfertigt sein, dass ArbeitgeberInnen über Gesundheitsrisiken bei ArbeitnehmerInnen bescheid wissen. Einige Daten…
Krankenstandsrückkehrgespräche kein geeignetes Mittel zur Gesundheitsförderung Soziale Kompetenz von Führungskräften gefragt GPA-djp-Presseaussendung vom 18. 09. 2009 (siehe auch den Artikel in der September-Ausgabe der Kompetenz): "Das Thema verpflichtender Krankenstandsrückkehrgespräche hat durch den jüngsten Fall der ÖBB nun eine breitere Öffentlichkeit erhalten.
- Auswertung von Krankenständen und Pflegefreistellungen
- Datenerfassung zur Leistungsbeurteilung ist ohne Betriebsratszustimmung unzulässig
- Arbeitsrecht: Unternehmen müssen Krankheitszeiten sogar erfassen - Recht & Steuern - FAZ
Auswertung Von Krankenständen Und Pflegefreistellungen
Wann haftet der Arbeitgeber für das Verschulden seiner Führungskräfte? Dabei haftet der Arbeitgeber für das Verschulden seiner Führungskräfte im Falle der Vertragshaftung nach § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) oder im Falle der Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe) unter bestimmten Voraussetzungen. Im letzteren Fall haftet der Arbeitgeber nur dann, wenn er seinen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt oder überwacht hat, im ersteren Fall muss er sich dessen Verschulden voll zurechnen lassen. Hält der Arbeitgeber bzw. seine Führungskraft entsprechende Betriebsvereinbarungen nicht ein, kann der Betriebsrat gemäß § 23 Abs. Auswertung von Krankenständen und Pflegefreistellungen. 3 BetrVG ein gerichtliches Unterlassungsverfahren anstrengen. Dabei kann der Arbeitgeber im ersten Schritt zu einem betriebsvereinbarungsgemäßen Verhalten verurteilt werden, ohne dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers ankommt. Im zweiten Schritt kann ein Ordnungsgeld bis zu EUR 10. 000, 00 pro Fall verhängt werden. Hierbei kommt es auf das Verschulden des Arbeitgebers an, wobei allerdings einfache Fahrlässigkeit genügt.
Datenerfassung Zur Leistungsbeurteilung Ist Ohne Betriebsratszustimmung Unzulässig
Das Bundesdatenschutzgesetz lässt die Weitergabe personenbezogener Daten nur zu, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Betroffene einwilligt. Dieses Bekenntnis zum Datenschutz nahm der Arbeitgeber zum Anlass, dem Betriebsrat ohne vorherige Zustimmung der Mitarbeiter die geforderte Fehlzeitenliste zu verweigern. Dagegen klagten die Arbeitnehmervertreter vor dem Arbeitsgericht Bonn und bekamen Recht (Beschl. vom 16. 06. Datenerfassung zur Leistungsbeurteilung ist ohne Betriebsratszustimmung unzulässig. 2010, Az. 5 BV 20/10). Über eine Sprungrechtsbeschwerde war der Fall dann direkt zum BAG gelangt und die obersten Arbeitsrichter bestätigten den Vorrang der gesetzlichen Informationsrechte des Betriebsrats. Damit liegt die Entscheidung auf der Linie der bisherigen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. In früheren Fällen hatte das BAG die Informationsrechte des Betriebsrats bereits gestärkt. So in Fällen, in denen Arbeitgeber mit dem Hinweis auf den Schutz der personenbezogenen Daten dem Betriebsrat keine Auskunft über die exakten Arbeitszeiten der Belegschaft erteilen wollten oder die Einsicht in Gehaltslisten verweigerten, obwohl der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz dazu berechtigt ist.
Arbeitsrecht: Unternehmen Müssen Krankheitszeiten Sogar Erfassen - Recht & Steuern - Faz
Hierzu gehören die Systeme zur Auswertung von Bewerbungsunterlagen, psychologischen Testverfahren und Einstellungsprüfungen. 3 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen Nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen gehören Stellenbeschreibungen und analytische Arbeitsplatzbewertungen, da diese sich nicht auf die Person des Arbeitnehmers, sondern auf die Beschreibung seines Arbeitsplatzes beziehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistungsbeurteilung gewährt § 94 Abs. 2 BetrVG demnach ebenfalls nicht. [1] Auch die Einigungsstelle ist nicht befugt, im Rahmen eines streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern. [2] Ebenfalls nicht mitbestimmungsbedürftig sind Anforderungsprofile, mit deren Hilfe die vom Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitsplatz geforderten fachlichen und personellen Voraussetzungen in einem nach einheitlichen Kriterien festgestellten Verfahren bestimmt werden.
18. Januar 2010
Bei Arbeitgebern ist eine datengestütze Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter äußerst beliebt. Viele beachten allerdings nicht, dass hier ein absolutes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorliegt. Außerdem können durch derartige Maßnahmen auch datenschutzrechtliche Belange des Mitarbeiters betroffen sein. Ein Arbeitgeber musste jetzt erst einen Prozess in der zweiten Instanz vor dem Klandesarbeitsgericht verlieren, um zur Einhaltung des entsprechenden § 94 Betriebsbsverfassungsesetz gezwungen zu werden. Der Fall:
In einem Möbelhaus waren Datenverarbeitung und Datenschutz durch Betriebsvereinbarung geregelt. Die Betriebsparteien hatten ausdrücklich vereinbart, welche statistischen Daten bezüglich der im Verkauf tätigen Mitarbeiter der Arbeitgeber nutzen und auswerten darf. Außerdem war explizit geregelt, dass aus computerunterstützt gewonnenen statistischen Angaben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zum Nachteil der Mitarbeiter gezogen werden dürfen. In der Folge kündigte der Arbeitgeber allerdings die Betriebsvereinbarung.