Der Tag der Testung bzw. des Symptombeginns, je nachdem was früher war, gilt als Tag 0. Die Berechnung der Absonderungsdauer setzt ab dem Folgetag ein. Es gilt eine Übergangsregelung, sodass ab Montag, 25. April 2022 die aktuellen Regelungen auch für Personen gelten, die sich zu diesem Zeitpunkt in Absonderung befinden. Damit endet die Absonderungspflicht für nicht immunisierte Kontaktpersonen unmittelbar, für positiv getestete Personen nach frühestens fünf Tagen Absonderungen bei 48 Stunden Symptomfreiheit. Friseur hauptstraße dresden photos. Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsamt keine Absonderungsinformationen mehr versendet. Als Nachweis der Absonderung gegenüber Dritten, so auch dem Arbeitgeber, gilt das positive Ergebnis des PCR-Tests. Weitere Informationen unter: