Ulrike Hormel, Albert Scherr: Evaluation des Förderprogramms "Geschichte und Menschenrechte" der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin: Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft 2008
Historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und zur Geschichte des 2. Weltkriegs ist sowohl in der Schule als auch in der außerschulischen Bildungsarbeit, ein pädagogisch anspruchsvolles Vorhaben. Menschenrechte in historischer perspektive 1. Die Lernenden sollen nicht nur kognitive Leistungen erbringen, also über die Geschichte lernen, sondern auch ihre Einstellungen und Handlungen moralisch reflektieren und entsprechend gewonnener Einsichten verändern ("Lernen aus der Geschichte"). Historisches Lernen wird so häufig mit gegenwartsorientierten Fragestellungen verbunden, die nicht unbedingt auf den Erwerb historisch-politischen Wissens zielen (z. B. ideologische, politische, personelle Kontinuitäten zwischen dem Dritten Reich und der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft beziehungsweise der DDR), sondern vor allem auf die Lebensführung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielen.
- Menschenrechte in historischer perspective monde
- Menschenrechte in historischer perspektive 1
- Menschenrechte in historischer perspektive usa
Menschenrechte In Historischer Perspective Monde
Unterrichtsentwurf / Lehrprobe (Lehrprobe)
Geschichte, Klasse 11
Deutschland / Nordrhein-Westfalen
- Schulart Gymnasium/FOS
Inhalt des Dokuments
Stundenentwurf inkl. Arbeitsblätter zum Thema:
"Frankreich 1789: Einberufung der Generalstände - ist das bestehende Herrschaftssystem noch zu halten? " Herunterladen für 120 Punkte 43 KB
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Menschenrechte In Historischer Perspektive 1
Eine wirkliche Mitbestimmung und Menschenrechte kannten weder die römische Republik noch die Germanen. Im Frankenreich setzte sich die Ständegesellschaft mit der Grundherrschaft und dem Lehnswesen durch. Jeder Stand hatte seine gottgegebenen Aufgaben zu erfüllen: Der Klerus (1. Stand) war für geistige und religiöse Aufgaben zuständig, der Adel (2. Album - Geschichte Menschenrechte. Stand) sollte regieren sowie kämpfen und der dritte Stand, im Mittelalter in erster Linie Bauern und erst ab dem 12. Jahrhundert durch den Anstieg der Städtegründungen auch Stadtbürger, sollte arbeiten. Im System der Grundherrschaft hatten die häufig unfreien Bauern auf dem Land des Grundherrn zu arbeiten und ihm Abgaben zu leisten, der wiederum bot ihnen Schutz. Auch die Gerichtsbarkeit wurde von den Grundherren ausgeübt, die so-wohl dem ersten als auch dem zweiten Stand angehörten. Individuelle Grundrechte gab es in diesem System nicht, sie wurden auch nicht eingefordert, da das System als gottgegeben angesehen wurde. Daran änderte auch die Zeitenwende zur Frühen Neuzeit nichts, die durch die herausragenden (Wieder-)Entdeckungen und Erfindungen als epochal gilt.
Menschenrechte In Historischer Perspektive Usa
4 Die konstitutionelle Monarchie in England nach der "Glorious Revolution" 12
5. Teil: Die Aufklärung als Basis der Menschenrechte 13
M 6. 1 Die Encyclopedie von Diderot und d'Alembert (1751-1772) 13
M 6. 2 Die Philosophen der Aufklärung: Immanuel Kant und Denis Diderot 13
M 6. 3 Wie aufgeklärt sind wir heute? 14
6. Teil: Die USA - Mutterland der Demokratie 15
M 7. 1 Thomas Paine: "Common Sense" (1776) 15
M 7. 2 Virginia Bill of Rights (1776) von George Mason 15
M 7. 3 Inaugurationsrede von US-Präsident Barack Obama am 21. 1. 2009 18
M 7. Der geschichtliche Hintergrund der Menschenrechte, von der Vergangenheit bis heute. 4 Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 19
7. Teil: Die Französische Revolution und die Menschenrechte 20
M 8. 1 Präsentation der "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" von 1789 20
M 8. 2 Olympe de Gouges und die Debatte um die Frauenrechte 21
M 8. 4 Maximilien de Robespierre: 11. Rede im Konvent am 5. Februar 1794 22
M 8. 5 Brief des deutschen Studenten Erich Bollmann über Frankreich (1794) 22
Vertiefungsmodul: Die Rechte der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland 23
M 9.
In gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen wird der Verweis auf historische Erfahrungen und die aus der Geschichte zu ziehenden Lehren immer wieder als eine argumentative Stützung beansprucht. Für eine kritische Auseinandersetzung mit solchen erinnerungspolitischen Inanspruchnahmen ist eine historisch-politische Bildung bedeutsam, die dazu befähigt, die jeweils zugrunde liegenden Lesarten der Geschichte informiert zu hinterfragen. " Hormel/ Scherr empfehlen daher eine historisch orientierte Menschenrechtspädagogik, die "die Menschenrechte nicht als vermeintlich konsensuelle und eindeutige Festlegung, sondern als in ihrer Bedeutung und in Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Relevanz umstrittene [und damit in spezifischen nationalstaatlichen Kontexten spezifisch entwickelte und in ihrer Form differente, d. A. ] Prinzipien begreift" (S. 11). Brandaktuell: Ausstellung im PZ “Menschenrechte in historischer Perspektive” | Silverberg-Gymnasium Bedburg. Einen großen Teil der begutachteten Projekte sehen die AutorInnen dabei durchaus kritisch. Eher dem historischen Lernen verpflichtete Projekte würden die Auseinandersetzung mit "Menschenrechten" dahingehend verwaschen, als dass sie "Menschenrechte" als Chiffre für "das Gute" setzen und sie damit ihres spezifischen Gehalts berauben.