Dieser Gesichtspunkt spielt im vorliegenden Fall keine Rolle. Zum einen ist das Prozesskostenhilfeverfahren – wie ausgeführt – zügig betrieben worden. Zum anderen ist ein Hinweis auf die drohende Verjährung nur im Fall des § 204 Abs. 14 BGB erforderlich, da bei diesem Hemmungstatbestand die auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung bezogene Rückwirkung voraussetzt, dass die Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe "demnächst" nach der Einreichung des Antrags veranlasst wird 13. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkennt, dass diese Vorschrift im konkreten Fall nicht einschlägig ist, weil das Prozesskostenhilfegesuch erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht worden ist und damit von vornherein keine Hemmung der Verjährung mehr herbeiführen konnte, diese vielmehr bereits durch die Einreichung der Klage und deren demnächst erfolgte Zustellung bewirkt wurde. Im Fall des § 204 Abs. Gericht örtlich unzuständig, ist Sache verjährt - FoReNo.de. 1 BGB ist ein Hinweis auf die drohende Verjährung entbehrlich, weil die Klageschrift – anders als das Prozesskostenhilfegesuch – gemäß § 270 Satz 1, § 271 Abs. 1 ZPO unverzüglich zuzustellen ist.
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Außerdem ist der Verweisungsbeschluss insgesamt nicht bindend, wenn entweder der Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör verletzt wurde (weil diese vor der Verweisung nicht angehört wurden) oder wenn sich der Verweisungsbeschluss als willkürlich erweist. Beispiele dafür finden sich in jeder Kommentierung zu § 281 ZPO, sie zeigen eine beeindruckende bis beschämende juristische Kreativität in dem Bestreben, Arbeit zu vermeiden. Hält das Empfangsgericht den Verweisungsbeschluss aus einem der vorgenannten Gründe nicht für bindend, kann es jedoch die Akten nicht einfach zurückgeben, denn der Rechtsstreit ist mit Eingang der Akten beim Empfangsgericht und damit nicht mehr beim verweisenden Gericht anhängig ( § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Verjährung: Unterbrechung bei der unzuständigen Behörde » Bürgi Nägeli RechtsanwälteBürgi Nägeli Rechtsanwälte. Auch kann das verweisende Gericht seinen Verweisungsbeschluss nicht aufheben und erneut verweisen; es ist an seinen Beschluss gebunden. Das Empfangsgericht muss sich vielmehr – nach Anhörung der Parteien! – ebenfalls für unzuständig erklären und entweder den Rechtsstreit gem.
Vorsorglich würde ich jedoch anraten, dass Sie darauf hinweisen, dass die Klageerwiderung einem gesonderten Schreiben vorbehalten wird, das nach Aufforderung und Fristsetzung durch das zuständige Amtsgericht eingereicht werden wird. Sie können dann vorsorglich noch aufnehmen, dass das Gericht Ihnen einen Hinweis erteilen soll, falls schon jetzt vor der Verweisung von Ihnen eine Klageerwiderung verlangt wird. Damit hätten Sie sich abgesichert, dass Sie die ausführliche Klageerwiderung jetzt noch nicht abgeben müssen, sondern erst einmal abwarten können, bis die Sache an das zuständige Gericht verwiesen wird. Eine Verwirkung der Klageforderung ist nicht eingetreten. Verjährungshemmung unzuständiges gericht einreiseverbot in mecklenburg. Die vom Gericht erwähnte 6-Monatsfrist nach Einlegen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid bezieht sich darauf, dass innerhalb dieser Frist noch von einer alsbaldigen Abgabe an das Gericht auszugehen ist, was Bedeutung für den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit und den Eintritt der Verjährung haben kann. Das Überschreiten dieser 6-Monatsfrist führt aber grds.