Häufige Fragen zum Thema Im Folgenden finden Sie noch einige der häufigsten Fragen zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit. Der Gründer des Einzelunternehmens ist immer der alleinige Eigentümer. Er fungiert zudem als alleiniger Geschäftsführer und bei der UG oder GmbH auch als alleiniger Gesellschafter. Das hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Beim Kleingewerbetreibenden muss der Name des Eigentümers im Firmennamen erscheinen. Beim Kaufmann e. K. ist auch ein Fantasiename mit dem Zusatz e. möglich. Das Gleiche gilt für die UG und die GmbH. Darunter versteht man die persönliche Übernahme des Schadenersatzrisikos sowie des Insolvenzrisikos. Ja oder nein – Sollte ein Einzelunternehmer eine GmbH gründen?. Bei der UG oder der GmbH ist diese Haftung auf die Einlage beschränkt. Das betrifft Schäden, die durch ein Produkt beim Endabnehmer entstehen oder wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Prinzipiell gibt es eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine doppelte Buchhaltung. Letztere ist vor allem für die UG und die GmbH verpflichtend.
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Sie sehen also: Zusätzlich zu den bereits weiter oben erwähnten Schwächen der GmbH haben Sie bei der UG noch weitere Nachteile. Durch das niedrige Stammkapital haben Sie in der Regel ein schlechteres Image und müssen zusätzlich immer einen Teil der Gewinne einbehalten. Ug oder einzelunternehmen das. Fazit: GmbH und Einzelunternehmen sind für Freiberufler möglich, UG bitte nie
Ob eine GmbH oder ein Einzelunternehmen für Sie besser geeignet ist, hängt vor allem von Ihrer Situation ab:
Wenn Sie den administrativen Aufwand möglichst gering halten wollen und dafür die fehlende Haftungsbeschränkung in Kauf nehmen, kann als Freiberufler ein Einzelunternehmen sinnvoll sein. Wollen Sie hingegen nicht länger mit Ihrem Privatvermögen haften und gleichzeitig von einer besseren Altersvorsorge profitieren, empfiehlt sich die Gründung einer GmbH. Von der Gründung einer UG rate ich Ihnen hingegen immer ab, da die Haftung nicht immer beschränkt ist und das Image der Rechtsform nicht mit der GmbH mithalten kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag einen kleinen Einblick in die Rechtsformen geben und Ihnen Ihre Entscheidung etwas erleichtern konnte.
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Vor- und Nachteile der GmbH Viele mittelständische Unternehmen funktionieren als Einzelunternehmen – die Gründer sind oft allein oder mit wenigen Mitarbeitern in die Selbstständigkeit gestartet und nach und nach zu einem größeren Betrieb gewachsen. So ist allerdings in der Regel nicht nur der Betrieb gewachsen, sondern gewachsen sind auch die Ansprüche der Kunden. Auch wenn ein Einzelunternehmen eine traditionelle und weit verbreitete Unternehmensform ist, genießt die GmbH oft mehr Ansehen. Ob dies berechtigt ist, sei hier dahingestellt – diese Rechtsform bietet allerdings durchaus Vorteile. Einer der wichtigsten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften – in der Regel – nicht persönlich. Weitere Vorteile sind z. B. Ug oder einzelunternehmen online. : der Gesellschaftsvertrag (Satzung) kann flexible Regelungen enthalten, z. für den Fall einer Auseinandersetzung, eines Gesellschafterwechsels, erbrechtliche Regelungen, Nachschusspflichten etc. die GmbH ist selbst rechtsfähig, kann also selbst Geschäfte/Verträge abschließen der einfache Verkauf des Unternehmens oder der Anteile (Abtretung der Geschäftsanteile an den Erwerber) und dabei Vorteil der Gesamtrechtsnachfolge (alle Verträge gehen über) oft günstigere Besteuerung (Körperschaftssteuersatz meist niedriger als Einkommensteuersatz) und Möglichkeit sog.
B. bei der Form der Rechnung. 3. UG oder Einzelunternehmen – so finden Sie die beste Rechtsform für Ihre Bedürfnisse | Gründerschiff. Personengesellschaften
Personengesellschaften zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass mehrere Gründer das Risiko der Haftung mit dem Privatvermögen in Kauf nehmen – auch wenn nicht unbedingt ein Startkapital mit eingebracht werden kann/soll. Im Einzelnen gehören die folgenden Rechtsformen zu den Personengesellschaften: GbR - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform Die Rechtsform GbR ist mit relativ geringen formalen Anforderungen verbunden, auch Freiberufler können sich zu einer GbR Gründung zusammenschließen. Grundlage für die GbR Gründung ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 705 - 740. Wenn Sie zu zweit gründen, sind Sie im ersten Schritt per Gesetz automatisch eine GbR, es sei denn Sie wählen eine der nachfolgenden Rechtsformen. OHG- die Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft Die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist immer dann relevant, wenn der Gewerbebetrieb aufgrund seiner Art oder seinem Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.