Dort muss dann wohl 2, 55 Platz sein zum anderen Strassenrand. 3 Meter nur wenn dort eine weisse Linie ist. die 2, 55 habe ich irgendwo mal gelesen dass diese Breite garantiert sein muss. Wenn nicht muss ein Schild wohl aufgestellt werden. Wen die Grünfläche nur da ist weil da keine parkt, wird die Sache nicht mehr so eindeutig. Einfach die § richitg zerpflücken. dann darf man fast alles ▲ pn Gesperrt Anmeldedatum: 31. 10. 2006 Beiträge: 3401 05. Parken nicht am rechten Fahrbahnrand - Also ich hab mich auf die.... 2012, 13:51 zitieren tengräber von Beruf? ▲ pn Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 06. 2012, 14:23 zitieren Ok, der Thread ist schon ne Weile her Das Verfahren ging wie folgt aus: Habe darauf hingewiesen, dass ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe, sondern auf dem Seitenstreifen, der dazu ausreichend befestigt und nicht durch Verkehrszeichen XXX (kein Plan wie die Nummer war) eingeschränkt ist. Habe dann noch den entsprechenden §12 Abs. 4 (glaube ich) zitiert. Das Verfahren wurde daraufhin gemäß §56 Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt.
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Autor Nachricht Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 0i ES (CG4) Anmeldedatum: 24. 03. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 31. 2010, 22:50 zitieren Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekommen. Da parken wir schon seit 2 Jahren und es gab noch nie eins. Folgende Angaben habe ich dazu: Tatbestandsnummer: 112062 Parken nicht am Fahrbahnrand Konkretisierung: Unbefestigte Fläche, Am Zaun Verwarnungsgeldhöhe: 15€ Nun zu meinem Einwand: Sie stand auf dem Seitenstreifen (in Fahrtrichtung) Der Seitenstreifen war dazu ausreichend befestigt (also Auto hat keine Abdrücke hinterlassen, ist nicht versunken, oder so) Es ist das Stück Grün vor unserem Haus Gehts noch? Dürfen die das? Hab mir den Tatbestand mal rausgesucht und zerpflückt. Gemäß §12 Abs. Sie möchte am rechten fahrbahnrand parker.com. 4 StVO ist parken dort erstmal grundsätzlich erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist. Und es ist richtig, sie hat nicht am Fahrbanhnrand, sondern auf dem Seitenstreifen, geparkt.
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Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich? Wird das von euch allen so gehandhabt? hatten andere ebenso ein Knöllchen oder nur du? Evtl ist das dann noch Willkür aber das geht zu weit Klar ist, dass du nicht dort Parken darfst, wenn ein zu geringer Abstand dann ensteht. Hier spielt dann auch eine vorhandene bzw nichtvorhandene Fahrbahnmarkierung eine Rolle. Sollte dieser aber dann vorhanden sein, kein Verbotszeichen steht, es Innerorts steht und sonst keine Einschränkungen gegeben sind dort nicht zu parken (Ampel, Kreuzung, Feuerwehrzufahrten etc) kannst auch auf der Fahrbahn parken ▲ pn Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. Parken nicht am rechten Fahrbahnrand - Forum: Verkehrsrecht. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 04. 04. 2010, 21:42 zitieren Zitat generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht. ja ich weiß. ist ja nur interessehalber. werde mich darauf ja nicht berufen Zitat zu punkt 3. na das ist es ja. das ist unser privater grund und boden Zitat Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich?
09. 2005 Beiträge: 15384 Wohnort: 385 31. 2010, 22:58 zitieren Aprilscherz?!? xD ▲ pn email Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 2010, 23:08 zitieren Ja dachte ich mir auch so, aber spätestens wenn Post kommt muss ich mir darüber gedanken machen ▲ pn Gesperrt Anmeldedatum: 29. 11. 2004 Beiträge: 19440 31. 2010, 23:10 zitieren ich beschäftige mich gleich mal damit ▲ pn Premium-Member Name: Marvin Geschlecht: Fahrzeug: Accord CL7 30Jahre Edition, CRX ED9, Drift-E36 Anmeldedatum: 11. Prüfungsfragen Führerscheinprüfung Klasse B Auto/PKW: Überarbeitet ... - Friederike Bauer - Google Books. 2010, 23:18 zitieren Hast nen Bild oder scan? Kannst ja persönliche Daten unkenntlich machen Verfasst am: 31. 2010, 23:23 zitieren ▲ pn email Gesperrt Anmeldedatum: 29. 2010, 23:56 zitieren Master188 Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekopmmen. darf ich dir das zerpfücken? generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht. zu punkt 3. egal ob vor euren oder einen anderen sein haus. Solange das nicht Privatgrundstück ist ist es öffentlich und somit spielt das keine Rolle.