Die SdK fordert die Versicherungsbranche daher auf, in Zukunft wieder den seit dem Jahr 2000 fast flächendeckend eingeführten Ausschluss des Kapitalanlagerechts bei Rechtsschutzversicherungen rückgängig zu machen. Zahlt die Rechtsschutzversicherung? - WMP Rechtsanwälte. Gerade in Zeiten, in denen die eigenverantwortliche Vorsorge für das Alter eine immer existenziellere Bedeutung bekomme, sei ein guter Kapitalanlagenrechtsschutz unerlässlich. "Es kann nicht sein, dass der normale Bürger von der Politik immer wieder aufgefordert wird, für seine Altersvorsorge selbst zu sorgen, sich an einen Finanzberater wendet und dann oftmals Schiffbruch erleidet, leider dann in einer solch prekären Notlage ohne Rettungsboot dasteht. Gerade wenn sich die Ersparnisse in Luft auflösen, benötigt der Sparer einen finanziellen, Rettungsschirm', um mit Nachdruck seine Ansprüche durchsetzen zu können" erklärt der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke die Notwendigkeit für einen Versicherungsschutz beim Verlust von Kapitalanlagen.
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung? - WMP Rechtsanwälte
Zahlt Die Rechtsschutzversicherung? - Wmp Rechtsanwälte
200 €
Makler (Courtage)
0 €
Nebenkosten gesamt
16. 800 €
Gesamtkosten
226. 800 €
Eigenkapital des Anlegers
101. 800 €
Für welche Kapitalanlagen Rechtsschutz geboten wird
Grundsätzlich wird für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Allerdings decken viele Versicherer einfache Kapitalanlagen oder staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie zum Beispiel Riester- und Sparverträge. Diese sind in einigen Tarifen mitversichert. Wenn Sie in Wertpapiere bzw. in spekulative Kapitalanlagen investieren und in diesem Bereich Streitigkeiten befürchten, dann gibt es zumindest Tarife, die wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen. In diesem Fall wird jedoch eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt. Rechtsschutzversicherung Anwaltskosten Gegenseite
Fazit Rechtsschutz Kapitalanlagen Vergleich
Ein Gerichtsstreit kann Sie sehr schnell mehrere Tausend Euro kosten, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Mit einer solchen Versicherung können Sie Ihr Recht durchsetzen, ohne aus Angst vor den Kosten zurückzuschrecken.
Nach wie vor fehlt es in Deutschland z. B. an einer effektiven Sammelklagemöglichkeit. Dies hat zur Folge, dass Privatanleger mit niedrigen Schadenssummen, angesichts der Komplexität mancher Anlagen und des Aufwandes für Recherchen, keinen effektiven Rechtsschutz haben und deshalb schutzlos manchen Anbietern ausgeliefert sind. Ein weiteres Manko ist, dass der Gesetzgeber dem Anleger weitgehend die Beweislast aufbürdet. Die Finanzdienstleister treffen ganz selbstverständlich entsprechende organisatorische Vorkehrungen zur Beweissicherung, dagegen hat der Privatanleger in der Regel wenig dokumentiert und sich wenig bestätigen lassen. Folglich scheitern viele berechtigte Ansprüche schon im Vorfeld an Beweisschwierigkeiten. Selbst anlegerschützende Normen, wie der § 31 WpHG, wurden von Finanzdienstleistern ins Gegenteil verkehrt. Es werden Kundenerfassungsbögen kreiert und ausgefüllt, die nur theoretisch zu einer optimalen Beratung des Kunden führen sollen. In der Praxis beinhaltet ein unbedeutendes Kreuz an der falschen Stelle einen Freischein für den Anlageberater, über hochriskante Anlagen fehlerhaft zu beraten.