Sie möchten Wohngeld beantragen. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss") gewährt. Es wird auf Antrag gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Anspruchsvoraussetzung:
Wohngeld wird gezahlt für
Mieterinnen / Mieter und Eigentümerinnen / Eigentümer
von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
der Zahl der Familienmitglieder,
der Höhe des Familieneinkommens,
der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Wohngeld beantragen bochum germany. Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Unterlagen können entweder bei einer persönlichen Vorsprache abgegeben werden oder aber auch über den Postweg zugesandt werden.
- Wohngeld beantragen bochum.de
Wohngeld Beantragen Bochum.De
Wohngeld | GWV Gemeinnütziger Wohnungsverein zu Bochum eG
Skip to content
Wohngeld
Sind Sie wohngeldberechtigt? Sind Sie wohngeldberechtigt? Zum 1. Januar 2020 trat das sogenannte "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Hier erfahren Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind und was bei der Beantragung zu beachten ist. Was ist Wohngeld? Menschen, die sich am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu ihren Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll: das Wohngeld. Wohnen wird vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und daher unterstützt. Wohngeld InfoHeft - Informationen in Leichter Sprache. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den so genannten Kosten der Unterkunft, die Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe sind. Wer kann Wohngeld beantragen? Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Transferleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.
Der Ausschluss von Studierenden gilt auch, wenn sie tatsächlich keine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle.