§ 3 a Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Für elektronische Dokumente an Behörden, die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist ein Zugang nur eröffnet, soweit dies ausdrücklich von der Behörde festgelegt oder im Einzelfall zwischen Behörde und Absender vereinbart wurde. § 35 LVwVfG - Begriff des Verwaltungsaktes - dejure.org. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.
§ 35 Lvwvfg - Begriff Des Verwaltungsaktes - Dejure.Org
Zu allgemein gebräuchlichen juristischen Abkürzungen wird auf das Abkürzungsverzeichnis im Beitrag
A 15
(VwVfG) verwiesen. AGVwGO
=
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
AO
Abgabenordnung
Änderungsgesetz
2009
Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetzes vom 30. 7. 2009 (GBl. S. 363)
Bad. -Württ., BW
Baden-Württemberg
Braun/v. Haushaltsrecht: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Rotberg
Klaus Braun/Konrad Freiherr von Rotberg, Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, Stuttgart 1977
BGBl. Bundesgesetzblatt
BWGZ
Die Gemeinde (Zeitschrift)
BWVPr
Baden-Württembergische Verwaltungspraxis (Zeitschrift)
DLRL
Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 – ABl. L 376/36 –)
DLR-Gesetz BW
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Baden-Württemberg vom 17. 12. 2009 (GBl. 809)
EAG BW
Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 1.
Verwaltungsrecht (Verwr) ( Gewerbeaufsicht ≫ Serviceundinformation ≫ Vorschriften )
1. Teil
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung
§ 3 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger
§ 4 Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe
§ 5 Vollstreckungsauftrag
§ 6 Betreten und Durchsuchen
§ 7 Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen
§ 8 Zuziehung von Zeugen
§ 9 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Niederschrift
§ 11 Einstellung der Vollstreckung
§ 12 Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
2. Teil
§ 13 Art und Weise der Vollstreckung
§ 14 Mahnung
§ 15 Beitreibung
§ 15a Beitreibung durch Gerichtsvollzieher
§ 16 Vermögensauskunft
§ 17 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
3. Verwaltungsrecht (VerwR) ( Gewerbeaufsicht > ServiceUndInformation > Vorschriften ). Teil
1. Abschnitt
§ 18 Art und Weise der Vollstreckung
§ 19 Zwangsmittel
§ 20 Androhung
§ 21 Vollstreckung bei Gefahr im Verzug
§ 22 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
2. Abschnitt
§ 23 Zwangsgeld
§ 24 Zwangshaft
§ 25 Ersatzvornahme
§ 26 Unmittelbarer Zwang
3.
Haushaltsrecht: Ministerium Für Finanzen Baden-Württemberg
S. 333, 402), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl. S. 444)
Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2010 (GVBl. I S. 18)
Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 106), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2015 (GVOBl. M-V S. 110)
Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 3. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2009 (Nds. S. 361)
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV, NRW. S. 861)
Landesgesetz über das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz – Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Oktober 2009 (GVBl.
12. 2008 (BGBl. I S. 2418)
Dezember 2015 7 Dezember 2015 8
VENSA
online Entscheidungssammlung der baden-württembergischen Verwaltungsgerichte im Vorschriftendienst des Landes Baden-Württemberg
WG
Wassergesetz für Baden-Württemberg
ZKF
Zeitschrift für Kommunalfinanzen
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Übungen Nach Hüftoperation Pdf Document
SC Waldgirmes - SV Neuhof (Samstag, 15 Uhr): Bedingt durch den Modus, nach dem sich die Lahnauer für die Aufstiegsrunde qualifiziert hatten, ist eins klar: Sie werden die Saison in gut zwei Wochen auf einem einstelligen Tabellenrang abschließen. SC-Trainer Mario Schappert betrachtet dies grundsätzlich als Erfolg. Die beiden jüngsten Pleiten im »Club der Topteams« (0:5 in Stadtallendorf und 0:6 bei Barockstadt Fulda-Lehnerz) wurmen ihn und seine Mannschaft trotzdem. »Klar waren das gegen zwei im Titelrennen steckende Topteams schwere Aufgaben. Es darf aber jetzt nicht einfach alles so auslaufen, weil dann die Gefahr droht, dass wir uns vieles von dem, was wir uns aufgebaut haben, ein bisschen einreißen«, verdeutlicht Schappert. Hüfte dehnen: Die 5 besten Übungen für Zuhause | FOCUS.de. Seit dem ersten Spieltag der Aufstiegsrunde und dem 2:1-Sieg über den designierten Meister Stadtallendorf gelang in sechs weiteren Spielen kein Dreierpack mehr. »Ich bin mir sicher, dass wir in den beiden Heimspielen am Samstag gegen Neuhof und gegen Erlensee sowie beim Derby in Fernwald noch etwas holen.
Wenn heute (Anstoß 15 Uhr) der FSV Fernwald in der Aufstiegsgruppe der Fußball-Hessenliga beim SC Hessen Dreieich antritt, dann ist es das vorerst letzte Gastspiel beim Klub aus der Stadt im Landkreis Offenbach. Denn der Verein, der erst 2013 gegründet worden war, wird sich zum Ende der Saison aus der Hessenliga zurückziehen und zukünftig keine Seniorenmannschaft mehr stellen. Stattdessen wird Bundesligist Eintracht Frankfurt ab der neuen Runde mit einer 2. Auf der Zielgeraden. Mannschaft (U23) in der Hessenliga und im Sportpark Dreieich spielen. SC Hessen Dreieich - FSV Fernwald (Samstag, 15 Uhr): Im Hinspiel Mitte letzten Monats hatte der FSV zuhause eine 1:2-Niederlage gegen den FC kassiert. Trotz zahlreicher Torchancen reichte es am Ende nur zum Treffer von Nicolas Strack. Auf den Angreifer setzt Fernwalds Trainer Daniyel Bulut auch heute. Ob in der Startelf, war allerdings am Donnerstagabend noch nicht klar, aber nach seiner verletzungsbedingten Zwangspause (muskuläre Probleme) kam Strack zuletzt beim 3:0-Erfolg seines Teams beim TuS Dietkirchen wieder für 25 Minuten zum Einsatz.