Das BAG hat in diesem Urteil die Arbeitnehmereigenschaft der Crowdworker bejaht, obwohl diese nicht verpflichtet gegenüber dem Unternehmen sind. Maßgeblich für das BAG war hier allerdings die Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls, § 611a Abs. 5 BGB. Entscheidend ist also die Einzelfallbetrachtung. Nach verschiedenen Kriterien kann demnach ein Crowdworker Arbeitnehmer im Sinne der §§ 611a ff. BGB sein, er muss es allerdings auch nicht. Nr. 10 – BGH XII ZR 13/19 – Urteil vom 18. 2019
In diesem Urteil werden Rechtsfragen bezüglich eines beschilderten Privatparkplatzes diskutiert, welcher grundsätzlich bis zu einer Höchstparkdauer von 60 Minuten kostenlos benutzt werden kann. Bei längerer Nutzung fällt der Beschilderung nach ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 € an. Wucher. Die Klägerin soll diesen Betrag zahlen. Es geht maßgeblich um die Regelungen der §§ 305 ff. Die Regelung wird als AGB wirksam in den Vertrag über die Nutzung des Parkplatzes einbezogen, und hält auch der Inhaltskontrolle stand, sodass die Klägerin das Parkentgelt letztlich zahlen muss.
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; vgl. nur BGH, Urt. v. 17. 02. 2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13. 10. 2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06. 08. 2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19. 05. 2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13. 2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07. 04. 2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12. 2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29. 01. 2020 - 4 StR 434/19, bei juris). Dabei sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der den Angeklagten belastenden Aussage, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben von besonderer Relevanz (vgl. 2021 - 2 StR 222/20, bei juris, m. w. N. ). KG, 23. 2021 - 6-2/20 Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen; … Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs, sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH, Urteil vom 17. Bgh 2 prüfung 3. Februar 2021 - 2 StR 222/20 -, Rn.
Kein Erlöschen
Hier gibt es Teil 1 mit den Literaturhinweisen.