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Was möchten Sie tun? Baugenehmigung
Erhebungsbogen für Baugenehmigung online ausfüllen und das so generierte PDF dem digitalen Bauantrag beifügen. Bauanzeige (B-Plan) - Stadt Brandenburg an der Havel. Andernfalls den entsprechenden Ausdruck der Bauakte beilegen. Leeren Erhebungsbogen für Baugenehmigung ausdrucken (PDF)
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Bauabgang
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Bautätigkeitsstatistik Online
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Statistikbogen - FragDenStaat. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 228635
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Sie sind auskunftspflichtig und haben ein Schreiben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit einer Aufforderung zur Datenmeldung erhalten. Nun wollen Sie uns Ihre Daten übermitteln? Dann sind Sie hier richtig. An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zur Datenübermittlung. Wir informieren Sie hier über alle Meldewege. Sind meine Angaben Pflicht? Für die meisten unserer Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Bautätigkeitsstatistik Online. Nur wenige Angaben sind freiwillig. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Statistikgesetz. Sofern Auskunftspflicht besteht, sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen innerhalb der festgelegten Fristen verpflichtet. Wie sicher ist die Online-Meldung? Die Übermittlung Ihrer statistischen Daten erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein anerkannt sicheres Verfahren zur Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung nicht von Unbefugten eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.
Bauanzeige (B-Plan) - Stadt Brandenburg An Der Havel
Sonstige Formulare / Hinweise Inhaltliche Probleme Bei inhaltlichen Problemen wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde. Eine Übersicht finden Sie
hier Störungsmeldung Problem mit dem Formular? Einen Fehler gefunden? Dann wenden Sie sich bitte an den Service Desk (SD) des Brandenburgischen
IT-Dienstleisters unter der Telefonnummer 0331 39-9999
oder senden Sie Ihre E-Mail an: Rahmenbedingungen für elektronische Bauvorlagen Die Rahmenbedingungen für elektronische Bauvorlagen finden Sie
hier Weitere Informationen erhalten Sie
hier Erhebungsbogen Den Statistik-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen finden Sie
hier
Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Referat 32 Baugewerbe, Bautätigkeit, Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Tel. :030/9021-3355/3843, Fax:030/9028-4014,
E-Mail: Hinweise zur Nachweisführung nach dem GEG erhalten Sie
hier Zuständiger Ansprechpartner: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat 24
Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Das Online-Meldeverfahren IDEV wurde in Zusammenarbeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickelt. steht für »Common Online Rawdata Entry« und unterstützt die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen und Behörden sowie die medienbruchfreie Übermittlung an die zentrale Online-Dateneingangsstelle. Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen rundum die unterschiedlichen Erhebungsverfahren.
Statistikbogen - Fragdenstaat
Dienstleistung Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, bei denen der Fußboden eines oberirdischen Geschosses nicht höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegt, kann bei der Bauaufsicht auf Antrag ein Bauanzeigeverfahren durchgeführt werden. Weitere Verfahrensvoraussetzungen sind: Das Wohngebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, erfordert also weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) Das Wohngebäude erfordert keine Abweichungen nach § 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Die Erschließung ist gesichert Bauanzeige, Bauvorlagen und Nachweise sind vollständig und richtig. (Das Bauanzeigeverfahren entfaltet keine Konzentrationswirkung. Die Bauanzeige muss daher die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen bereits enthalten. ) Das Baugrundstück unterliegt keiner Veränderungssperre (§ 14 BauGB) Das Bauvorhaben unterliegt keiner Zurückstellung (§ 15 BauGB) Eine Baugenehmigung wird nicht erteilt.
Erhebungsbogen Den Statistik-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen finden Sie hier Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Referat 32 Baugewerbe, Bautätigkeit, Alt Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Tel. :030/9021-3355/3843, Fax:030/9028-4014, E-Mail: Formulare zur EnEV Unternehmererklärung - Technische Gebäudeausrüstung hier Unternehmererklärung - bei Änderung von Außenbauteilen oder Dämmung hier Formulare zum EEWärmeG Angaben zur Einhaltung des EEWärmeG hier Zuständiger Ansprech- partner: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat 22 Impressum Datenschutz Fehler melden © 2012 Landesregierung Brandenburg