Alle Beschichtungen sind ohne Spachtelung auszuführen. Ist eine Spachtelung vereinbart, sind die Flächen ganzflächig einmal mit Spachtelmasse zu überziehen und zu glätten. Beschichtungen sind einfarbig, weiß auszuführen; bei Betonschutz- und Fußbodenbeschichtungen in einem hellen Grauton. Lackierungen sind glänzend auszuführen. Bei mehrschichtigen Beschichtungen muss jede vorhergehende Beschichtung trocken sein, bevor die folgende Beschichtung aufgebracht wird. Dies gilt nicht für Nass-in-Nass-Techniken. Anschlüsse an Türen, Fenster, Leisten, Sockel, Profile, Beschläge, Einbauteile und dergleichen sind scharf zu begrenzen. Bei ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, z. B. bei der Beschichtung mit Dispersionslackfarben eine relative Luftfeuchte von über 80% oder Oberflächentemperaturen unter 8 "C, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Maßnahmen zu ergreifen. Bauteile müssen frei von Fett und Korrosionsschichten sein. Neue ATV DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“. Sind Bauteile zu entfetten oder Korrosionsschichten zu entfernen, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen.
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Lasuren auf vorbeschichteten Untergründen Lasuren sind in einem Beschichtungsgang auszuführen. Silicon-, Silan-, Siloxan- und Kieselsäureester-Imprägnierungen Silicon-, Silan-, Siloxan- und Kieselsäureester-Imprägnierungen sind bis zur Sättigung des Untergrundes, gegebenenfalls in mehreren Arbeitsgängen nass in nass, aufzutragen. Erstbeschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen
Grundsätzlich ist eine Grund-, eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung auszuführen. Vob teil c atv din 18363 maler und lackierarbeiten 2016. Bei Fenstern und Außentüren ist eine zweite Zwischenbeschichtung auszuführen, Lasuren im Innenbereich sind ohne Zwischenbeschichtung auszuführen. Bauteile aus Nadelhölzern im Außenbereich sind mit einer Grundbeschichtung nach 01 N EN 152 zum Schutz vor holzverfärbenden Pilzen (Bläueschutz) zu behandeln. Grund- und erste Zwischenbeschichtung von Fenstern und Außentüren sind allseitig vor, die zweite Zwischenbeschichtung und die Schlussbeschichtung nach Einbau und Verglasung auszuführen. Falze von Fenstern oder Türen sind im Farbton der zugehörigen Seite zu beschichten.
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USt. je Exemplar zzgl. Neuer VOB Kommentar zur DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen sowie zur DIN 18366 Tapezierarbeiten - Bundesverband Farbe. Versand (auch Schulen ab 10 bestellten Exemplaren). Nutzen Sie bitte das Bestellformular (Anhang)
Nichtmitglieder zahlen 77, 50 € inkl. Versand, nur hier gilt bei Bestellung höherer Stückzahlen folgende Rabattstaffel (Preisnachlass incl. USt., zzgl. Versand): ab 5 Exemplare 5% ab 20 Exemplare 10% ab 50 Exemplare 15% ab 100 Exemplare 20% Bezug im Buchhandel unter der ISBN Nummer 978-3-924883-17-1
oder direkt beim SN Verlag:
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Weil nach Abschnitt 5. 2. 1 bei Innenflächen mit den Rohbaumaßen zu rechnen ist, können nun für die Abrechnung alle Maße – sofern vorhanden – direkt aus den Bauzeichnungen übernommen werden. Eine Umrechnung in die tatsächlichen Maße entfällt. Für die Ermittlung von Raumhöhen hat das weitreichende Konsequenzen. Sinnvoll bauen. Raumbildende Systemböden und Trockenunterböden gelten zwar als begrenzende Bauteile, jedoch nicht Estriche. Bei einer Raumhöhe von 2, 60 Metern und einem Estrichaufbau von 15 Zentimetern ergibt das eine zusätzliche Abrechnungsfläche gegenüber dem Fertigmaß von etwa sechs Prozent. Flächen abschließende Bauteile und Elemente wie Gesimse, Umrahmung, Eckverbände und Faschen werden nur noch bis zu einer Breite von 30 Zentimetern übermessen. Dabei stellt sich in der Praxis die Frage, an welcher Stelle des Flächenabschlusses die Breite zu messen ist. Analog zur Regelung, dass für das Übermessen von Flächen bis 2, 5 Quadratmeter die kleinsten Maße zu rechnen sind, gilt dies auch für alle Flächen abschließenden Elemente.
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Bei Stahl in feuchtebelasteten Räumen ist zusätzlich eine Zwischenbeschichtung auszuführen. Überholungsbeschichtungen auf Kunststoff
Die Überholungsbeschichtung ist in einem Arbeitsgang herzustellen.
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gelten
Allgemeine Ausführungsregeln
Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können in Betracht kommen, wenn ungeeignete Bedingungen auftreten wie:
ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, wie. zu geringe Qualitätsstufe, absandender, kreidender Putz, nicht genügend fester, gerissener und feuchter Untergrund, Sinterschichten, Ausblühungen, Schimmelbildung, korrodierte Metallbauteile und dergleichen,
Holz, das von Bläue, Fäulnis oder Insekten befallen ist, nicht tragfähige Grund- oder Altbeschichtungen,
ungeeignete Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben,
Unebenlheiten, die die technischen und optischen Anforderungen die die Beschichtung beeinträchtigen. Einzelne, kleinere schadhafte Stellen im Untergrund sind auszubessern. Die Wahl des Beschichtungsverfahrens bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Vob teil c atv din 18363 maler und lackierarbeiten en. Die Oberflächen müssen entsprechend der Art des Beschichtungsstoffes und des angewendeten Beschichtungsverfahrens gleichmäßig ohne Ansätze und Streifen erscheinen.