Beide waren stocksauer über das Verhalten der ihnen besser bekannten Dame. Unsere Entscheidung ist damit gefallen: Wir behalten Boomer!!! VLG
von Citymaus » 26. Sep 2011, 12:21
mirijam hat geschrieben: Unsere Entscheidung ist damit gefallen: Wir behalten Boomer!!! VLG
Viel Spass mit dem Jungspund. ameise
Beiträge: 814 Registriert: 4. Jan 2011, 15:27
Hunderasse: mischling
Mein(e) Hund(e): tuli
von ameise » 26. Sep 2011, 14:31
hallo mirijam! Unentgeltliche Rückgabe des edlen Hundes an den Züchter???. recht hast du! ich hätte boomer auch behalten. die frau hat ihn zum verkauf angeboten weil er HD hat. in ihrem fall vielleicht richtig weil sie im rollstuhl sitzt, aber im allgemeinen finde ich es unmoralisch einen hund abzugeben weil er eine krankheit hat - egal welcher art. dazu kommt dass ihr einen vertrag habt und bezahlt habt. also habt ihr alles richtig gemacht. darüberhinaus appeliert die frau an eure menschlichkeit, aber droht euch gleich im vorfeld mit rechtlichen schritten. das ist echt der gipfel! wie unmenschlich ist es denn wenn man einen hund verkauft, eine familie sich an ihn gewöhnt hat, ein kind das tier liebgewonnen hat und dann der ehemalige besitzer den hund wieder zurückfordert!
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben mit dem Züchter zunächst am 10. 5. 15 einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und sind durch Übereignung Eigentümer des Hundes geworden. Nun haben Sie sich danach am 20. 12. 15 auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und eine Rückgabe des Hundes geeinigt auch wenn das mündlich geschah. Sie haben ja den Hund dann auch dem Züchter zurückgegeben und damit zurück übereignet. Damit war der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und der Züchter ist wieder Eigentümer geworden. Hier für spricht auch die gesetzliche Vermutung weil der Züchter jetzt Besitzer ist und vom Besitz auf das Eigentum vermutet wird. Hund verkauft möchte sie wieder zurück je. Die Aufhebung des Kaufvertrages konnten Sie rechtlich nicht durch Ihre mail vom 21.
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Außerdem kann die Steuer in einigen Gemeinden sehr hoch sein. Wenn Du ihn belehrt hast, würde ich das Geld nicht zurückgeben, aber das kommt auch auf den Kaufvertrag an. Recht oder Kulanz oder weiß der Geier, was sonst noch. Entscheidend muss doch einzig und allein sein, was für den Hund am besten ist. Ich glaube nicht, dass der unwillige Käufer das Wohl des Hundes beachten wird. Hund verkauft möchte sie wieder zurück und. Also nimm ihn bitte, bitte zurück und erstatte einen herabgesetzten Betrag, um Deine eventuellen Kosten auszugleichen, und dann bemühe Dich um einen neuen Käufer, mit dem Du die Verkaufsmodalitäten schriftlich festhältst. Nein, das Geld mußt du ihm nicht wieder geben. Geschäft ist Geschäft und im Kaufvertrag, (falls einer existiert) ist sicher nichts von Rücknahme oder Rückerstattung vermerkt. Er kann eigentlich froh sein, dass du ihn zurück nimmst.
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Vergessen Sie nach Ihrem Umzug nicht, Ihr Haustier an Ihrem neuen Wohnort wieder anzumelden. Apropos Umzug: Kennen Sie schon die kostenlose Umzugsmitteilung? Sie erhöht die Chance, ohne große Mühe möglichst viele Vertragspartner über Ihre neue Adresse zu informieren. Sie können Ihren Hund dort abmelden, wo Sie ihn auch angemeldet haben. Das ist für gewöhnlich das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. das Steuer- und Stadtkassenamt. Kündigen im eigentlichen Sinne können Sie die Hundesteuer nicht. Schließlich handelt es sich um eine verpflichtende Abgabe und nicht um einen Vertrag, den Sie einfach beenden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer möglich! Hund verkauft möchte sie wieder zurück der. In einigen Städten müssen Sie Ihren Hund zusätzlich auch in einem Hunderegister anmelden und ihn auch dort wieder abmelden, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen oder sich Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Besitz befindet. Im Zweifel gibt es alle wichtigen Infos auf der Homepage Ihrer Stadt.
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Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
Sie droht mit rechtlichen Schritten und Ihre Familie appeliert an unsere Menschlichkeit (die bei mir allerdings im keim erstickt wenn man mir sofort versucht zu drohen). Mir scheint es daß aber keiner darüber nachdenkt daß die gesuntheitlichen Probleme des Hundes nach wie vor da sind. Was würdet Ihr tun? Hope
Leitwolf
Beiträge: 4056 Registriert: 19. Aug 2008, 12:17
Hunderasse: Langhaar Collie
Wohnort: Lieboch
Kontaktdaten:
Re: Hund nach 6 Tagen wieder zurück geben? Beitrag
von Hope » 26. Sep 2011, 08:14
Den Hund behalten... Ganz klar ist die Frau traurig etc. aber das wird sich legen und sie wird einsehen, das ein Behindertenbegleithund keine HD haben darf. ist der Chip schon umgemeldet? Impfpass umgeschrieben? oesti
Blindenführhund
Beiträge: 789 Registriert: 9. Hund nach 6 Tagen wieder zurück geben? - Hundeforum HUNDund. Mär 2011, 21:07
Geschlecht: Männlich
Hunderasse: dalmatiner
Mein(e) Hund(e): einstein
Wohnort: kematen/krems, linz, OÖ, austria, EU, erde
von oesti » 26. Sep 2011, 09:15
Sollte mit dem Vertrag (vorausgesetzt er ist richtig formuliert) so sein, dass es entweder 2 Originale gibt (beide Unterschrieben), oder das Original beim Käufer und die Kopie beim Verkäufer.