Aber wenn du ihm demnächst im Treppen begegnest dann kannst du ja mal nachfragen welches Geräusch ihn denn so stört? Viele Grüße und alles Gute,
Muir
#4
Hey,
wir haben auch genau so einen Mieter bzw Ehepaar in unserem Haus! Letztes Jahr (2019) zu Silvester war die ganze Fam. bei uns und wir haben ein wenig gefeiert (Zimmerlautstärke) hatten aber den Fernseher den ganzen Tag an, jedoch nur so, das wir auch noch vernünftig reden konnten (keiner von uns hat einen Höhr schaden) und unsere Nachbarn kamen nach oben und meinten "Entschuldigung, aber sie haben jetzt schon den ganzen Tag den Fernseher an und sind da oben extrem laut, unser Baby muss schlafen". Nachbarin unterstellt mir Lärmbelästigung - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Wenige Wochen danach kamen sie wieder zu uns (mit dem gleichen Grund, der Fernseher) aber wir hatten nicht mal einen an. Wir haben diese Nachbarn seit dem strikt ignoriert und auch im Hausflur nie wieder gegrüßt. Eine Beschwerde kam vom Vermieter auch nie. Wir haben dann auch andere Mieter (auch die genau gegenüber von uns gefragt) und sie haben nie irgendwas lautes oder generell irgendwas von uns gehört.
- Lärmbelästigung durch Stühlerücken Nachbarschaftsrecht
- Nachbarin unterstellt mir Lärmbelästigung - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen
- Lärmbelästigung – wenn Nachbarn nerven
Lärmbelästigung Durch Stühlerücken Nachbarschaftsrecht
Frage vom 28. 10. 2003 | 21:42
Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Stühlerücken
Hallo,
seit längerem schon höre ich mir nun - insbesondere abends ab 21 Uhr - das nervige Stühlerücken (Holzstühle auf Parkett) meiner Nachbarn in der Wohnung direkt über mir an. Meine Frage:
Zählt dieser Lärm zur Kategorie Lärmbelästigung? Falls ja, was kann ich tun, wenn die Nachbarn nicht einsehen, dass diese Scharr-Geräusche auf Dauer Kopfschmerzen verursachen? Für jeden Hinweis sehr dankbar, K.
# 1
Antwort vom 29. 2003 | 10:52
Von Status: Student (2165 Beiträge, 816x hilfreich)
Wenn es eine Mietwohung ist, wende dich zunächst an den Vermieter. Lärmbelästigung – wenn Nachbarn nerven. Er ist verpflichtet eine Trittschalldämmung einzubauen bei Laminat. Du könntest eine Mietminderung
androhen. Protokoll über die Geräuschbelästigung führen. Oft muss man allerdings mit solchen
Störungen leben- Leider! # 2
Antwort vom 29. 2003 | 13:24
Von Status: Frischling (16 Beiträge, 35x hilfreich)
Geräusche - verursacht durch Stühle rücken - gehören wohl eher in den Bereich 'normaler Wohngeräusche'; allerdings sollte man diese nicht in einer Nachbarwohnung hören können.
Nachbarin Unterstellt Mir Lärmbelästigung - Hilferuf Forum Für Deine Probleme Und Sorgen
Und warte da mal ab ob er sich immer noch beschwert. Manche Leute sind halt einfach so, das sie sich von allem und jedem gestört fühlen. Ggf. würd ich mir eine andere Wohnung suchen. #9
Ich würde versuchen leiser zu sein. #10
Clarksson, ich maße mir das Urteil nicht an, ob der Nachbar zu empfindlich ist - oder aber Du selbst zu laut. Lärmbelästigung durch Stühlerücken Nachbarschaftsrecht. Du kannst ja mal (zB durch ein mobiles Endgerät) bei der nächsten Session eine Audiospur mit Headset-Nutzung aufnehmen, daraufhin ein bisschen was ganz bewusst in Gesprächslautstärke, aber diesmal ohne Headset, sprechen (am Besten nicht unmittelbar danach, sondern nach einer Pause) - und dann diese beiden Schnipsel vergleichen. Du bist keinem Raum beigetreten.
Lärmbelästigung – Wenn Nachbarn Nerven
Er sei auch mehrfach erfolglos aufgefordert worden, sein Verhalten einzustellen. Oder Beeinträchtigung der Lebensqualität? Der beklagte Mieter beantragte die Aufhebung der Aufkündigung. Seine Begründung: Er fühlte sich durch unzumutbaren Lärm seiner Nachbarn (lautes Türknallen, Bellen eines Hundes) in seiner Lebensqualität beeinträchtigt. Er sei depressiv und wehre sich lediglich gegen den täglichen Lärmterror. Seine Anzeigen seien berechtigt gewesen und hätten dazu geführt, dass nun im Haus mehr Ruhe herrscht. Es gehe ihm nicht darum, Anzeigen zu schreiben, er bedürfe nur der besonderen Ruhe. Wie das Erstgericht entschied: Das Erstgericht erklärte die gerichtliche Aufkündigung für wirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung der Wohnung. Der beklagte Mieter habe über Jahre hinweg immer wieder gegen die beiden anderen Mieterinnen wegen angeblicher Lärmerregungen Anzeigen erstattet. Tatsächlich hätten die beiden niemals Lärm erregt, das über das übliche Maß in einem Mehrparteienwohnhaus üblich ist.
Jetzt wurde ihn geholfen er bekommt jetzt Spritzen hat einen Betreuer und eu Rente. Bis jetzt ist es Ruhig. Bin noch ein bischen vorsichtig so ganz gehe ich noch nicht über die Brücke. Freue mich für ihn das man ihn jetzt hilft. Unser Vermieter hat nicht mal Mietminderung akzeptiert. Wir waren mit den Nerven völlig am Ende. Du siehst das ist ein schwieriges Thema keiner fühlt sich verantwortlich. Alle halten die Hände von sich. War so gar bei einer Anwältin die konnte mir auch nicht helfen da das geschende zu der Zeit vier Wochen zurück lag. #5
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Die übrigen Anzeigen gegen die Mieterinnen führten zu keiner Verwaltungsstrafe. Die Anzeigen kosteten den beiden betroffenen Mieterinnen sowohl Nerven als auch Geld. Eine der betroffenen Mieterinnen kostete ihr Anwalt rund 1. 000 Euro, die andere, die aufgrund der wiederholten Anzeigen eine Rechtsschutzversicherung abschloss, zahlte eine monatliche Prämie von 19, 90 Euro. Zudem leidet sie wegen der Anzeigen an Schlafstörungen. Extrem lärmempfindlicher Nachbar? Die Vermieterin stützte ihre Kündigung auf folgende Begründung: "Der beklagte Mieter verleide den Mitbewohnern durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenleben. Er habe in Einzelanzeigen gegen mehrere Mitbewohner des Hauses 499 Einzelfakten zur Anzeige gebracht. Es handle sich beim Beklagten um einen extrem lärmempfindlichen Menschen, der auch normale Geräusche, die zwangsläufig in einem Mehrparteienhaus entstünden, nicht hinnimmt. Bei den betroffenen Mitbewohnern des Hauses handelt es sich um ältere Menschen, die durch diese Anzeigenflut in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wurden.