2005 | 18:08
Auch wenn die Kindheit nicht immer so verlaufen ist wie im Bilderbuch, Erwachsene Menschen können miteinander reden und sich versöhnen. Dazu gehört allerdings mehr als das Austauschen von Vorwürfen. Selbst bei Mißbrauch einerseits und Wegsehen andererseits können später Brücken gebaut werden. Dafür gibt es professionelle Hilfe! Aber so lange der Eine sich in den Schmollwinkel zurückzieht kann der Andere nicht reagieren. # 13
Antwort vom 22. 2005 | 10:44
Von Status: Schüler (193 Beiträge, 32x hilfreich)
Erben als Grundrecht, das wäre die Lösung! Dann könnten Sie vors Verfassungsgericht ziehen, wenn Ihre Eltern einfach so unverschämterweise zu Lebzeiten ihr Vermögen verjubeln
# 14
Antwort vom 22. 2005 | 11:57
Dann müsste nur das Alter festgelegt werden, mit dem die Eltern ihren Besitz abgeben müssen. Wie wäre es mit 50? Da hat man eh alles erlebt und braucht nix mehr. Eltern leben noch - trotzdem ERBEN? Erbrecht. Die Kiddies können dann den Rest ausgeben. # 15
Antwort vom 22. 2005 | 12:23
Von Status: Praktikant (624 Beiträge, 86x hilfreich)
Nee, mit 60.
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Erbe Einklagen Wenn Eltern Noch Leben Von
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Erbe Einklagen Wenn Eltern Noch Leben Das
Frage vom 21. 8. 2008 | 11:24
Von Status: Schüler (344 Beiträge, 388x hilfreich)
Pflichtteil einklagen zu Lebzeiten
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Kind ein Pflichtteil einklagen kann? Wie ist es, wenn ein grösses Hauseigentum auf jemand anderen übertragen wurde - kann das (und wenn ja wie lange) noch angefochten werden? # 1
Antwort vom 21. 2008 | 12:36
Von Status: Praktikant (731 Beiträge, 350x hilfreich)
>Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Kind ein Pflichtteil einklagen kann? Erstens muß dann einer tot sein und zweitens muß das Kind enterbt worden sein. >Wie ist es, wenn ein grösses Hauseigentum auf jemand anderen übertragen wurde - kann das (und wenn ja wie lange) noch angefochten werden? Grundsätzlich kann jeder zu seinen Lebzeiten mit seinem Eigentum tun und lassen was er will. Also auch verschenken. Oder verkaufen und den Erlös versaufen. Vererbt wird das, was zum Todeszeitpunkt übrig bleibt. Incl. Schulden. Evtl. Erbe einklagen wenn eltern noch leben einer reiseleiterin. können aber Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden für innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalles verschenkten Vermögenswerte.
Erbe Einklagen Wenn Eltern Noch Leben Der
Also gibts wohl nix hrhr! # 6
Antwort vom 18. 2005 | 13:20
Von Status: Schüler (162 Beiträge, 20x hilfreich)
So ist es. Eine Möglichkeit haben Sie aber doch: versöhnen Sie sich mit Ihren Eltern, freuen Sie sich, dass diese noch leben und hauen Sie alles gemeinsam raus! # 7
Antwort vom 18. 2005 | 13:22
Von Status: Praktikant (782 Beiträge, 132x hilfreich)
wie dir hier alle schon geschrieben haben, nach dem TOD deiner eltern kannst du mindestens einen pflichteil bekommen. so denn noch etwas vorhanden ist. um ganz ehrlich zu sein, ich hoffe deine ellis verjubeln alles. es kann doch nicht angehen, dass man zu lebzeiten der ellis an ihr geld will? Erbe einklagen wenn eltern noch leben von. ist der hass so groß? denn hätte ich stolz und würde sagen: ich pfeife drauf. es ist und bleibt das geld deiner ellis. deine haltung erzeugt bei mir mehr als nur unverständnis,
grüße
# 8
Antwort vom 18. 2005 | 13:52
Von Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Und wenn sie nicht gestorben sind dann leben sie noch Heute... würde es Dir sogar zutrauen, nach den entsprechenden Anworten, das du deinen Eltern "Bezahlkillers" oder Giftpralinen zur Versöhnung schickst.
1. Was ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten im Erbfall einen Teil des Erbes zu, wenn der Erblasser sie in seinem Testament nicht bedacht hat. Dadurch soll verhindert werden, dass nahe Angehörige gänzlich vom Erbe ausgeschlossen werden. Um einen Pflichtteilanspruch geltend machen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind und was weiterhin zu beachten ist, erfahren Sie im Beitrag "Pflichtteil einfordern". 2. Lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern?. Lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern? Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes eines nahen Verwandten beanspruchen wollen, sind Sie auf dessen Mithilfe angewiesen. Denkbar wäre hier beispielsweise ein Pflichtteilsverzicht. 3. Den Pflichtteil zu Lebzeiten durch Pflichtteilsverzicht erlangen
Beim Pflichtteilsverzicht erklärt sich der Pflichtteilsberechtigte bereit, bei Erbeintritt auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten.