Gibt es eine Gewährleistung beim Hundekauf? Diese Diskussion hatten wir erst kürzlich. Was Viele nicht wissen – generell Ja! Das hat mich nicht mehr los gelassen und daher habe ich mich mit diesem Thema näher beschäftigt. Hier muss ich aber gleich sagen, dass das Ganze sehr juristisch ist. Ich habe nur das Generelle herausgeschrieben. Darf man selbstgemachte Leckerlie verkaufen? - Hundekekse und Leckerlies - DogForum.de das große rasseunabhängige Hundeforum. Jeder Fall ist spezifisch und es gibt für fast alles Gerichtsentscheide (jeder Fall ist ein Einzelfall). Oft wird immer noch für den Züchter argumentiert und nicht für das Tier. Aber es gibt ein langsames Umdenken. Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen (Hunde sind leider immer noch eine Sache) § 433 BGB als Vertragsgrundlage. Ganz gleich, ob vom Rassehund- oder Hobby-Züchter. Beim Hobby-Züchter gelten allerdings erleichternde Bestimmungen wenn § 14 BGB zutrifft = Auslegungssache. Egal, ob mit oder ohne Kaufvertrag, hier gelten auch mündliche Abmachungen. Da es bei mündlichen Abmachungen immer schwierig ist Beweise zu haben, ist ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll.
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Aber WAS genau? Wie sehen die Vorschriften und Anforderungen aus? Darüber finde ich rein gar nichts. Kennzeichnungspflicht ist mir auch mehr oder weniger klar. Da wird man wohl ein Labor beauftragen müssen... über eventuelle Kosten finde ich aber auch nix. Also Zusammensetzung, Rohprotein, usw.
MHD wird wohl auch festgelegt werden müssen... Aber man findet rein gar nichts... Es geht also tatsächlich ausschließlich um Leckerlies für Hunde. KEINE Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere oder dergleichen. Auch keine Herstellung von Hauptfuttermitteln für Leckerlies... Die Dinge Buchhaltung, Gewerbeanmeldung etc. können hier ignoriert werden. Das ist mir alles bekannt. -- Editier von XxBombermanxX am 02. 2016 16:28
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Ob es sich um einen Hobbyzüchter oder einen "Unternehmer" handelt, kommt allein auf die Bewertung nach § 14 BGB an. Einordnungen nach dem VDH oder steuerliche/gewerberechtliche Erwägungen oder des Tierschutzgesetzes stehen hier außen vor. Als Unternehmer nach § 14 BGB gilt grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und Leistungen gegen Entgelt anbietet (so wird es ausgelegt). Dabei muss noch nicht einmal Absicht bestehen Gewinn zu erzielen. Selbstgebackene Tierkekse - Snacks for Pets - Für Ihr Haustier in Mühlheim am Main. Die Gewinnerzielungsabsicht wird vermutet, wenn entgeltliche Geschäfte vorgenommen werden. Nach dieser weitreichenden Definition dürfte jeder Hundezüchter, der regelmäßig züchtet, als Unternehmer einzustufen sein. Konkrete Rechtsprechung gibt es noch nicht, jedoch zeichnet es sich ab, dass die Gerichte im Hinblick auf einen umfassenden Verbraucherschutz eine "Hobby-Zucht" nur in denjenigen Fällen anerkennen werden, in denen nur ganz sporadisch ein Wurf Welpen fällt und nicht etwa regelmäßig. Daraus folgt, dass die überwiegende Anzahl an Hundezüchtern grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen ist.
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Aber ich sehe schon das ist glaub ich zu kompliziert.... LG
#10
@Appelschnut:Ich habe ein Backbuch für Keksrezepte und da steht drin wie lange die Kekse haltbar sind und in welchen Behältnissen man sie aufbewahren soll(sind aber nicht wirklich lange haltbar im Schnitt so drei Wochen). LG Tanja mit Luna
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Frage vom 2. 10. 2016 | 16:22
Von Status: Schüler (395 Beiträge, 155x hilfreich)
Nebengewerbe "Hunde-Leckerlies"Herstellung / Verkauf
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, nebenher ein paar Hundeleckerlies selbst herzustellen und zu verkaufen. Ich habe selbst einen Hund und habe angefangen, solche Sachen selbst zu machen. Mit dem Ergebnis, dass der Hund völlig wild darauf ist und diese Sachen auch sehr gut bei der Erziehung einsetzbar sind. Dies haben auch einige Leute in der Hundeschule bemerkt, die ich besuche. Sie wollen alle jetzt welche davon haben. Dies brachte mich halt auf die Idee. Keine hauptberufliche Geschichte, aber vielleicht doch etwas mehr, als die Begrenzung auf die Hundeschule. So, also Herrn Google angerufen und um Auskunft Fehlanzeige. Es steht überall was anderes und auch ne Menge Schwachsinn.... zum Beispiel von notwendigen Konzessionen für tausende Euro und EU-Genehmgungen für etliche Millionen. Es ist mir klar, dass es Auflagen geben wird. Es ist mir auch klar, dass es Hygienevorschriften geben wird.