19. 04. 2022 - 12:20 | Quelle: dpa-AFX | Lesedauer etwa 3 min. |
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RATIONAL AG: Kontinuität im Vorstand ^ DGAP-News: RATIONAL AG / Schlagwort(e): Personalie RATIONAL AG: Kontinuität im Vorstand 19. 2022 / 12:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Rational AG: Kontinuität im Vorstand - Dr. Peter Stadelmann für weitere fünf Jahre zum Vorstandsvorsitzenden bestellt - Peter Wiedemann bis Ende 2024 zum Vorstand Technik bestellt. Landsberg am Lech, 19. April 2022 Der Aufsichtsrat der Rational AG hat den Vertrag mit Dr. Peter Stadelmann als Vorstandsvorsitzenden um weitere fünf Jahre bis November 2027 verlängert. Dr. Peter Stadelmann war Ende 2012 als Vorstand eingetreten und hatte ein Jahr später den Vorstandsvorsitz übernommen. "Ich bedanke mich für das Vertrauen des Aufsichtsrates und freue mich darauf, mit allen Rational U. i. U. STOP-Prinzip — BG Verkehr. (Unternehmerinnen und Unternehmern im Unternehmen) weiterhin für bestmöglichen Nutzen für unsere Kunden zu sorgen", so Herr Dr. Stadelmann.
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Ebenso hat der Aufsichtsrat den Vertrag von Peter Wiedemann, Vorstand Technik, bis zu dessen Eintritt ins Rentenalter Ende 2024 verlängert. Herr Wiedemann ist seit über 34 Jahren im Unternehmen tätig und seit 1999 Mitglied des Vorstands. Maßnahmenhierarchie – Wikipedia. "Ich freue mich auf die verbleibenden zweieinhalb Jahre, in denen wir gemeinsam sicherstellen, dass die Nachfolge und die Übergabe erfolgreich umgesetzt sind", sagt Peter Wiedemann. Walter Kurtz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Rational AG, sagt: "Mit den beiden Vertragsverlängerungen unterstreicht Rational seine auf Konstanz und Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsphilosophie und die Fortsetzung des erfolgreichen Wachstums. " Gemeinsam werden die vier Vorstände Dr. Peter Stadelmann, Peter Wiedemann, Markus Paschmann und Jörg Walter weiter ein Ziel vorantreiben: Den Menschen, die in den Gewerbeküchen dieser Welt arbeiten, das beste Werkzeug zum Kochen zu bieten. Ansprechpartner: Rational Aktiengesellschaft Stefan Arnold / Leiter Investor Relations Tel.
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Durch geeignete Maßnahmen im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber nach den allgemeinen Grundsätzen in § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen. Diese Maßnahmen betreffen die Technik, die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumwelt und die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz [1]. Dabei muss der Arbeitgeber eine vorgegebene Rangfolge (Hierarchie) der zu ergreifenden Maßnahmen einhalten. Diese Hierarchie der Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Die Merkregel "Arbeitsschutz ist TOP" stellt diese Reihenfolge dar: Zuerst sollten immer die technischen Maßnahmen ( T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1 bis 3 in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111, s. Stop prinzip arbeitssicherheit 1. u. ) ausgeschöpft werden, dann die organisatorischen ( O, Stufe 3 bzw. Punkt 4), und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen ( P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden.
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Entwicklung: Ausgezeichnet mit
Im Arbeitsschutz wird das sogenannte "STOP-Prinzip" angewendet, welches die Hierarchie der Schutzmaßnahmen festlegt und diese gruppiert. Auch auf den Umgang mit Nanomaterialien lässt sich dieses Prinzip übertragen. Dabei gilt, dass die Schutzmaßnahmen im Umgang mit Nanomaterialien in der Regel identisch sind, wie im Umgang mit herkömmlichen Materialien (und Stäuben im Speziellen). Gewebefilter beispielsweise sind gegen Nanomaterialien sogar wirksamer als gegen mikroskalige Materialien (Nanosafe 2008). Weitere Informationen zum Arbeitsschutz im Umgang mit Nanomaterialien befinden sich in der Präsentation "Sicheres Arbeiten mit Nanomaterialien". Eine Zusammenstellung mit Leitfäden und Richtlinien zum Thema enthält das Kapitel Downloads. Die Abkürzung STOP steht für S ubstitution, T echnische Maßnahmen, O rganisatorische Maßnahmen und P ersönliche Schutzausrüstung. Stop prinzip arbeitssicherheit english. Substitution: Die grundsätzliche Substitution von Nanomaterialien ist i. d. R. nicht möglich, da diese gerade wegen ihrer speziellen Eigenschaften verwendet werden.
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Die Gefährdungsbeurteilung obliegt stets einer Dokumentationspflicht. Bevor entsprechende Schutzmaßnahmen eingeführt werden können, müssen potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zunächst erkannt werden. Dabei kann eine Gefährdungsbeurteilung helfen. Sicherheitsmaßnahmen
An nahezu jedem Arbeitsplatz sind die Beschäftigten gewissen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Diese gilt es im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu identifizieren. Im nächsten Schritt geht es darum, entsprechende Maßnahmen einzuführen, um diesen vorzubeugen. Dabei haben die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten höchste Priorität. Neben einer angemessenen Dokumentation spielen auch die regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Schutzmaßnahmen eine tragende Rolle. Stop prinzip arbeitssicherheit live. Darüber hinaus hat sich eine gewisse Maßnahmenhierarchie bewährt. Das sogenannte STOP-Prinzip gibt an, welche Maßnahmen Priorität gegenüber anderen haben sollten:
Das STOP-Prinzip
Bei der Einführung von Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz ist eine gewisse Hierarchie zu beachten.
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Siehe hierzu auch ArbSchG §4. Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen
Maßnahmenhierarchie Beispiele
Technische Maßnahmen: Ein gutes Beispiel dafür ist ein doppelter Schalter an Schneidemaschinen. So wird die Schneidemaschine erst dann aktiviert, wenn beide Schalter gleichzeitig betätigt werden. Dabei sind die Schalter so angebracht, dass sie nur mit beiden Händen betätigt werden können. Organisatorische Maßnahmen: Als Beispiel kann hier das Anpassen der Arbeitszeit aufgeführt werden. Dabei wird eine Arbeitszeit gewählt, bei der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist. Persönliche Maßnahmen: Der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung gilt als typische persönliche Maßnahme. STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Gefährdungsbeurteilung: Das STOP-Prinzip. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.
Gewobene Schutzkleidungsmaterialien bieten einen schlechteren Schutz als Membranmaterialien. Zusätzlicher Chemikalienschutz kann unter Umständen nötig sein ( IFA). Wie für andere Arbeitsstoffe sind auch für Nanomaterialien die physikalisch-chemischen Eigenschaften in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (GefStoffV § 6. 1. 1) und gegebenenfalls spezielle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu können im Einzelfall veränderte Explosionseigenschaften, aber auch die Auswirkung einer erhöhten Leitfähigkeit von Nanomaterialien auf elektrische Geräte gehören ( IFA). Angepasste Schutzmaßnahmen sind auch beim Reinigen von Räumen, in denen mit Nanomaterialien gearbeitet wird, anzuwenden. Grundsätzlich sollten nur Nassreinigungen durchgeführt werden. Wird mit Nanomaterialien der höchsten Sicherheitsstufe gearbeitet, sollte nur entsprechend geschultes und ausgerüstetes Personal mit den entsprechende Reinigungsarbeiten beauftragt werden (Groso et al. 2010, EPFL 2013). Allgemeine arbeitshygienische Regeln wie saubere Arbeitsplätze, saubere Berufskleidung, persönliche Hygienemaßnahmen etc. sind immer zu berücksichtigen.