Es geht um zwei ähnliche Sachverhalte, zu denen ich jeweils die gleichen Fragen habe. A. Ich habe 2013 eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Chemnitz erworben. Für Gewinne wurden Steuerbescheinigungen nach §20 Abs. 1 Nr 4 EStG
von der Erste Oderfelder ausgestellt. Am 2. 1. 2017 wurde die Insolvenz eröffnet (es gibt ca. 3800 Gläubiger und das Insolvenzverfahren wird wohl mehrere Jahre dauern). Ich habe meine Ansprüche (Rang §38 InsO) beim Insolvenzverwalter angemeldet und stehe in der Tabelle. Der Insolvenzverwalter rechnet mit unter 10% Rückzahlung. B. Ich habe 2014 eine Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. 1 Nr. 4 EStG
von der LombardClassic 3 ausgestellt. Am 1. Verlust aus liquidation einer gmbh beteiligung die. 7. 3200 Gläubiger und das Insolvenzverfahren wird wohl mehrere Jahre dauern). Die Beteiligung enthält eine Nachrangabrede und Ansprüche nach §39 InsO
wurden nicht aufgefordert zur Anmeldung, da die Masse voraussichtlich nicht für die nicht nachrangigen Ansprüche reicht. Ich konnte daher nur versuchen, Schadenersatzansprüche nach §38 wegen Fehlern im Emissionsprospekt anzumelden und stehe damit in der Tabelle.
Verlust Aus Liquidation Einer Gmbh Beteiligung Die
Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 sind Gewinne der Vermögensebene aus Veräußerung oder Einlösung als Kapitalertrag steuerpflichtig. So sollen möglichst alle Wertzuwächse vollständig erfasst werden. Das aber bedeutet andererseits, dass auch Vermögensminderungen erfasst werden. Anders als früher gebe es eine Unterscheidung zwischen Ertrags- und Vermögensebene nicht mehr. Und deshalb seien realisierte Wertveränderungen der Kapitalanlage steuerwirksam, und zwar sowohl Vermögenszuwächse als auch Vermögenseinbußen (Niedersächsisches FG vom 21. Zum Zeitpunkt der Verlustentstehung bei Auflösung bzw. Liquidation einer GmbH - Baumann & Baumann - Steuerberater und Rechtsanwälte Ober-Ramstadt/Darmstadt, Michelstadt. 5. 2014, 2 K 309/13; FG Rheinland-Pfalz vom 23. 2013, 2 K 2096/11, bestätigt durch BFH-Urteil vom 12. 2015, IX R 57/13). TIPP: Falls Sie mit Kapitalanlagen einen Totalverlust durch Pleite des Emittenten erleiden, machen Sie den Verlust, d. h. die Anschaffungskosten der Kapitalanlage, in Ihrer Steuererklärung mit einem kräftigen Minuszeichen als negative Einkünfte geltend. Wenn das Finanzamt die Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen ablehnt, legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und weisen auf die BFH-Urteile vom 24.
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