Hast Du nach dem Praktikum auch weiterhin bei den Eltern gewohnt? Re: Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag?? huba schrieb: ------------------------------------------------------- > Hast Du nach dem Praktikum auch weiterhin bei den > Eltern gewohnt? Ja habe ich. huba 📅 07. 2011 20:49:24 Re: Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag?? Wenn Du als Student im Haushalt der Eltern gelebt hast, gibt es im BAföG nur den niedrigen Bedarfssatz. Einen Mietvertrag braucht man dazu nicht. Welches Kind macht schon einen Mietvertrag mit den Eltern? Normalerweise begnügt sich ein Amt mit der "Glaubhaftmachung" also der bloßen Angabe des Betroffenen, wenn es dadurch Geld spart. Warum um alles in der Welt wollen die einen Mietvertrag? Frag doch mal Deinen SB nach dem "Warum" oder besser noch nach der Rechtsgrundlage. Wenn Du nur für die Dauer des Praktikums in den Haushalt der Eltern (vorübergehend), unter Beibehaltung der Wohnung in der Nähe der Hochschule, gezogen wärst - dann könnte ich das noch nachvollziehen.
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Grundsätzlich müssen deine Eltern alle Mieteinnahmen versteuern, das hat mit dem Mietspiegel überhaupt nichts zu tun. Warum einen Mietvertrag? Kannst doch so bei deinen Eltern wohnen und wenn du willst, ihnen pro Monat eine gewisse Summe in BAR geben, für Strom / Wasser / Abwasser usw.
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dann kommt es natürlich nocvh auf Lage und Austattung an
da Du kein eigenes Bad und keine eigene Küche hast, kann man nicht von einer Wohnung sprechen, Du bewohnst lediglich einige Zimmer im Haus mit Bad- und Küchennutzung (was den Mietpreis natürlich nach unten drückt)
Ich kann nicht erkennen, warum Steuernachteile für deine Eltern entstehen sollten. Selbstverständlcih kannst du Dinge zur Mitbenutzung im Mietvertrag angeben. Eine Flächenangabe ist nicht vonnöten. Es reicht die Beschreibung der gemieteten Räume.
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21. Dezember 2016 - 16:22 Uhr Wann sollten Kinder anfangen für ihr Zimmer zu bezahlen? Gibt es einen richtigen Zeitpunkt, an dem ein junger Erwachsener aus der elterlichen Wohnung ausziehen sollte? Und sollten Azubis, die noch Zuhause wohnen, ihren Eltern Miete zahlen? In der Regel ist das eine individuelle Entscheidung. Spätestens allerdings, wenn ein Elternteil vor Gericht zieht, sollte der Fall klar sein... In diesem Fall ist die Sache offensichtlich: Gemeinsam mit seiner Frau wohnt Stefan Rankovic im Haus seiner Eltern. Nun fordert seine Mutter von jedem der beiden 500 Euro Miete pro Monat - und zwar vor Gericht. Es geht auch anders Die Frage, ob ein Kind mit Beginn einer Ausbildung Miete an die Eltern zahlen sollte, kann auch harmonisch gelöst werden. Die Hauptsache ist, dass es eine Lösung gibt, mit der alle zufrieden sind. Denn ob ein junger Erwachsener auch im Elternhaus für seine Unterkunft zahlt, hat Vor- und Nachteile. Zum einen sollen die Berufseinsteiger lernen mit Geld umzugehen und für ihr eigenes Leben verantwortlich zu sein.
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Aber wegen Mietvertrag-Erstellung, frage am Besten mal persönlich beim Mieterbund nach. Woher ich das weiß: eigene Erfahrung
Community-Experte
Miete, Recht, Vermieter
Man müsste sich zuerst einmal darüber Gedanken machen, zu welchem Zweck der Mietvertrag denn überhaupt gemacht werden soll. Es ist nämlich so, dass die Eltern bis um Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Das bedeutet, die Miete, die du zahlen sollst, müssen sie dir geben, um sie dann wieder zu bekommen. Das macht natürlich keinen Sinn und das ist dann juristisch betrachtet auch kein Mietvertrag. Es kann möglich sein, dass du in der Ausbildung bist und von der Vergütung etwas zum Haushaltsgeld dazu geben sollst. Das nennt man üblicherweise Kostgeld. Auch so eine Konstellation wäre bei juristischer Betrachtung nicht als Mietverhältnis einzustufen, sondern nur als Teilung von Kosten für das Zusammenleben als Familie. Es gibt also mehrere Gründe, warum das Finanzamt die Geltendmachung von Werbungskosten aus Vermietung vielleicht nicht anerkennen könnte und der Mietvertrag wäre zwecklos.
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