Diese Stolperfallen drohen im Erbrecht
Um im Todesfall Streitigkeiten und Probleme bei der Zuordnung des Erbes zu vermeiden, sollte sich der Erblasser außerdem mit diesen typischen Fallstricken im Erbrecht vertraut machen:
Kein Testament: Wer keinen Letzten Willen hinterlässt, setzt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Unter Umständen erhalten so auch unliebsame Verwandte einen Teil des Vermögens. Oder es kommt zu konfliktträchtigen Erbengemeinschaften, etwa Kinder aus erster Ehe und die Stiefmutter. Erben die kinder meines mannes mein vermogen. Wer zu lange mit dem Verfassen des Testaments wartet, geht ein Risiko ein. Denn Schicksalsschläge wie ein Schlaganfall oder Unfall können die Testierfähigkeit einschränken - für ein Testament kann es zu spät sein, wenn man nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Kein Ersatzerbe: Wenn der Erbe im Todesfall schon verstorben ist oder das Erbe ausschlägt, tritt ebenfalls die gesetzliche Erbfolge in Kraft - nicht immer im Sinne des Erblassers. Deshalb gehört ein Ersatzerbe ins Testament.
- Sind Kinder aus erster Ehe auch erbberechtigt?
Sind Kinder Aus Erster Ehe Auch Erbberechtigt?
Ein notarielles Testament ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Immobilien vererbt werden sollen. Für deren Übertragung im Grundbuch ist entweder ein Erbschein oder notarielles Testament erforderlich. Wer ein notarielles Testament erstellt, erspart seinen Erben - bei klarer und eindeutiger Abfassung seines Letzten Willens - das kostenpflichtige und zeitaufwendige Erbscheinverfahren. Wie bewahre ich das Testament auf? Die sicherste Art ein Testament aufzubewahren, ist beim Nachlassgericht - dem örtlichen Amtsgericht. Im Todesfall wird es so in jedem Fall gefunden und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Das gilt sowohl für handschriftliche als auch für notariell protokollierte Testamente. Dafür kassiert das Nachlassgericht Gebühren. Die Höhe ist in der Kostenordnung geregelt. Seit 2013 wird dafür eine einmalige Pauschale von 75 Euro fällig. Sind Kinder aus erster Ehe auch erbberechtigt?. Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, kann Kopien im Freundes- und Bekanntenkreis verteilen. Natürlich darf ein Hinweis nicht fehlen, wo das Original zu finden ist - im Todesfall muss es jemand zum Nachlassgericht bringen.
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