So sind u. a. eine gesamtstädtische Übergangsdokumentation entwickelt, aber auch regionale Modellprojekte angestoßen worden:
Gemeinsames Sprachkonzept in Kita und Grundschule
Elternschule in Grundschulen – Rucksackprogramm
Lesepatenschaften
gemeinsame standardisierte Informationsveranstaltung für Eltern vor der Einschulung
"Sprache macht stark - Projekt zur Sprachförderung von Kindern durch Kinder". Bildung und Teilhabe | Jobcenter Kreis Recklinghausen. Das Projekt " Sprache macht stark" soll Kindern aus Zuwandererfamilien helfen, die deutsche Sprache zu erlernen. Der modulhafte Aufbau der qualitativen Arbeit ist sowohl als gesamtes Produkt als auch in Teilprozessen in andere Städte übertragbar. Kontakt:
Projekt- und Transferbetreuung: Anke Sarrazin
Stadt Recklinghausen
Friedrich-Ebert-Straße 40, 45659 Recklinghausen
Tel. : 02361 50-2285
Fax: 02361 50-2272
E-Mail:
Bildung Und Teilhabe | Jobcenter Kreis Recklinghausen
Bildungs- und Teilhabepaket
Nähere Informationen finden Sie hier
Das Jobcenter Kreis Recklinghausen berücksichtigt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten, soweit sie angemessen sind. Im Kreis Recklinghausen setzt sich der Bedarf zusammen aus der Bruttokaltmiete - Grundmiete und kalte Betriebskosten - sowie aus den gesondert berücksichtigten Heizkosten. Grundmiete
Die Grenzen für die jeweils angemessenen Grundmieten werden für alle zehn kreisangehörigen Städte vom Jobcenter Kreis Recklinghausen im "Schlüssigen Konzept" festgelegt. Bruttokaltmiete
Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, der Grundmiete und den kalten Betriebskosten nach dem jeweils aktuellen Betriebskostenspiegel des Landes NRW. Sie wird für jede kreisangehörige Stadt getrennt ermittelt. Übersteigt die tatsächliche Bruttokaltmiete den angemessenen Betrag, erfolgt eine Prüfung, ob ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden muss. Die aktuellen angemessenen Werte der Bruttokaltmiete finden Sie hier. Bildung und teilhabe recklinghausen antrag. Heizkosten
Leistungen für die Heizung erbringt das Jobcenter Kreis Recklinghausen, soweit sie angemessen sind.