Namensschild Krankenschwester usw. individuell gestalten
Namensschild Krankenschwester – Namensschild Hebamme
Namensschild Arzt
Seit Jahren produzieren wir indivuelle Buttons für Schwestern, Ärzte und Hebammen. Hier in unserem Shop (Link siehe ganz rechts – Eingang in den Shop)
sind in den letzten Tagen ein paar neue Motive hinzugekommen. Ganz neu ist dort ein Button-Portal, wo Sie jeden Button selbst ganz individuell gestalten können. In wenigen Tagen werden alle Motive dort eingezogen sein. Probieren Sie es doch gleich mal aus – Sie sehen direkt wie Ihr fertiger Button aussehen wird. Und wenn es einmal ganz schnell gehen muss:
dann suchen Sie sich im Shop einfach die Artikelnummern heraus und mailen Sie uns Ihre
Bestellung. Einfach den entsprechenden Namen neben die Artikel-Nummer schreiben. Namensschild krankenschwester datenschutzrichtlinie. Auch Schriftart und Farbe können Sie dazu schreiben. Die Gestaltung übernehmen wir dann gerne für Sie. Sie suchen ein bestimmtes Motiv und können es bei uns nicht finden? Fragen Sie uns einfach.
-- Editiert von TokTok am 28. 2006 18:27:33
# 9
Antwort vom 28. 2006 | 19:44
".. vorfall hatten wir bereits"
tja, und ich bin vielfach, über wochen v. einem arzt angerufen worden ohne medizinischen grund...
sowas passiert eben, dazu braucht der, der das tut nun wahrlich keine namensschilder....
# 10
Antwort vom 31. 2006 | 07:07
Von Status: Schüler (182 Beiträge, 22x hilfreich)
Hi Hummels,
ich glaube allein mit dem Namen wird niemand so ganz eindeutig identifiziert. Meist wird auch noch das Geburtsdatum und der -ort benötigt. Und das steht ja wohl auf den Namensschildern nicht mit drauf. Ich persönlich finde es gerade im Pflegebereich besser, wenn ich die Leute mit Namen ansprechen kann, sie wissen ja auch schließlich meinen Namen (und noch viel, viel mehr von mir). Und wieviel Mitarbeiter und Patienten hat diese Klinik? Und dann ist ein passierter Fall doch wirklich nicht die Welt, wenn auch für den/die Betroffene(n) sehr ärgerlich. Namensschild krankenschwester datenschutzerklärung. Aber hier gibt es jetzt entsprechende Handhaben gegen diese Leute.
In Kliniken ist es vielfach üblich, dass Beschäftige auf ihrer Kleidung Namensschilder tragen, die mit ihren vollständigem Namen (Vornamen und Nachnamen) versehen sind. Gemäß Artikel 4 Nummer 1 der DSGVO, handelt es sich bei einem Namen um eine personenbezogene Information. Kein Problem - wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers als Verantwortlicher im Sinne des Artikel 4 Nummer 7 DSGVO an dem Tragen der Namensschilder durch seine Beschäftigten besteht – sofern hier nicht die Interessen und Grundrechte der betroffenen Beschäftigten überwiegen. Viele Beschäftigte in Kliniken oder Praxen, haben aber die, nicht grundlose Befürchtung, dass ihre vollständigen Namen anhand von Suchmaschinen im Internet, mit z. B. privaten Anschriften verbunden werden und sie gegebenenfalls von Patienten belästigt werden. Namensschild krankenschwester datenschutz. Der EuGH hat entschieden - BERECHTIGT! (Urteil vom 06. 10. 15 – C-362/14) Es kann die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten verletzen. Somit darf der Arbeitgeber zur Einhaltung des Datenschutz-Grundsatzes von Beschäftigten NUR verlangen, das Nachnamen auf den Namensschildern angebracht werden.
Ich glaube, Ihr redet Euch da was ein (oder lasst Euch was einreden), eine Abmahnung wäre mir persönlich diese Sache nicht wert. # 11
Antwort vom 3. 11. 2006 | 08:09
Von Status: Bachelor (3488 Beiträge, 671x hilfreich)
# 12
Antwort vom 3. 2006 | 10:15
Von Status: Lehrling (1746 Beiträge, 268x hilfreich)
@ hummels
hast du schon mal überlegt, wieviele Personen grad in der Dienstleistungsbranche ein Namensschild tragen? Bei wie vielen ein Namensschild am Counter steht? Allein im Tourismus (Flughafenpersonal, Hotelangestellte, Mietwagenservice usw. ) sind das Tausende! Ich hab selber 10 Jahre am Flughafen gearbeitet und auch ein Namensschild getragen - so wie alle anderen Kollegen und Kolleginnen auch. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem jemand aufgrund seines bekanntgegebenen Namens belästigt worden ist. Man kann die Sache mit dem Datenschutz auch übertreiben! LG
Julchen
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
# 13
Antwort vom 3. 2006 | 10:18
Also,...
was ich jetzt hier zum Teil lesen muss, ist schon `n Quatsch auch...
Ist das Tragen von Namensschildern durch Mitarbeiter in der Praxis / Klinik / MVZ datenschutzrechtlich bedenklich? In Kliniken ist es vielfach üblich, dass Beschäftige auf ihrer Kleidung Namensschilder tragen, die mit ihren vollständigem Namen (Vornamen und Nachnamen) versehen sind. Gemäß Artikel 4 Nummer 1 der DSGVO, handelt es sich bei einem Namen um eine personenbezogene Information. Kein Problem – wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers als Verantwortlicher im Sinne des Artikel 4 Nummer 7 DSGVO an dem Tragen der Namensschilder durch seine Beschäftigten besteht – sofern hier nicht die Interessen und Grundrechte der betroffenen Beschäftigten überwiegen. Viele Beschäftigte in Kliniken oder Praxen, haben aber die, nicht grundlose Befürchtung, dass ihre vollständigen Namen anhand von Suchmaschinen im Internet, mit z. B. privaten Anschriften verbunden werden und sie gegebenenfalls von Patienten belästigt werden. Der EuGH hat entschieden – BERECHTIGT! (Urteil vom 06. 10. 15 – C-362/14) Es kann die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten verletzen.