Aufwendungen, die darauf beruhen, dass Versicherte die ihnen zustehende Sach- und Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben; dies gilt auch, wenn Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch genommen werden; ausgenommen sind Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. 2. Aufwendungen, die darauf beruhen, dass Versicherte die ihnen zustehende Leistung *) nicht in Anspruch genommen haben; dies gilt auch, wenn Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch genommen werden; ausgenommen sind Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge bav. 4 Satz 3 gilt nicht für 1. Personen, die Leistungen nach § 10 Absatz 2, 4 oder 6 des Bundesversorgungsgesetzes oder hierauf Bezug nehmenden Vorschriften erhalten, 2. freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 3. berücksichtigungsfähige Kinder, die von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung einer anderen Person erfasst werden.
Heilmittel Beihilfefähige Höchstbeträge Vorsorgeaufwendungen
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Die GOÄ kommt ausschließlich für Ärzte zur Anwendung!
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15. 12. 2021 ·Nachricht ·Beihilfe | Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel wurden zum 01. 01. 2022 erhöht. Ein aktualisiertes Heilmittelverzeichnis des Bundesverwaltungsamts finden Sie online unter. | Betroffen sind die Leistungen: Inhalation, Krankengymnastik zentrales Nervensystem (KG-ZNS), KG-ZNS-Kinder, KG Gruppe, KG Mukoviszidose, KG BWB, Übungsbehandlung EB, Übungsbehandlung Gruppe, Übungsbehandlung BWB, BGM, MLD 30/45/60, Kompressionsbandagierung und Ultraschall-Wärmetherapie. Fassung § 8 BBhV a.F. bis 31.07.2018 (geändert durch Artikel 1 V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232). Der "physiotherapeutische Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person" kommt neu hinzu. Die Leistung wird mit 55 Euro vergütet. Weiterführender Hinweis Beihilfe nicht oder nur teilweise gezahlt: So wahren Sie Ihren Vergütungsanspruch ( PP 05/2017, Seite 6) Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47890283
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3 Bei Personen, denen ein Zuschuss oder Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag gewährt wird oder die einen Anspruch auf beitragsfreie Krankenfürsorge haben, gelten als Sach- und Dienstleistungen auch (Text neue Fassung) (4) 1 Nicht beihilfefähig sind erbrachte Leistungen nach 1. dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 2. dem Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, 3. dem Ersten, Zweiten, Vierten und Fünften Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge vorsorgeaufwendungen. Teil 1 Kapitel 9 und 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. 2 Satz 1 Nummer 1 gilt nicht bei Kostenerstattung nach § 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der familienversicherten Personen nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 3 Bei Personen, denen ein Zuschuss oder Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag gewährt wird oder die einen Anspruch auf beitragsfreie Krankenfürsorge haben, gelten als Leistungen auch 1. die über die Festbeträge hinausgehenden Beträge für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch und 2.