Ach und noch eine Frage: Stimmt es dass das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt meinem vollen ALG1 entspricht oder sind es dann davon 67%? Danke für Eure Hilfe! Gruß
queeny
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ღKleine Maus wird Großღ
Schwanger in der Probezeit Beitrag #2
Also erstmal Glückwunsch zum positiven Test. Soweit ich weiss können die dir dann nicht mehr kündigen, da du dich ja dann im Mutterschutz befindest. LG
Schwanger in der Probezeit Beitrag #3... es sei denn, die Probezeit ist als separater befristeter Vertrag geregelt. Sprich: Probezeit = befristeter Vertrag 6 Monate, danach ganz neuer Vertrag wieder befristet oder unbefristet. In diesem Fall läuft der Probezeit-Vertrag nach den 6 Monaten ganz normal aus. Bis dahin besteht Kündigungsschutz. Sprich: Kündigungsschutz besteht in jedem Fall, aber befristete Verträge können auslaufen. Schwanger in der Probezeit Beitrag #4
okay, so hätte ich es auch verstanden...
angenommen der Arbeitgeber hätte bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft meinerseits Gründe die Probezeit auslaufen zu lassen und würde mir das ankündigen.... kann ich dann sagen "apropos, ich bin schwanger" auch wenn's z.
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Schwanger In Der Probezeit: Rechtliche Lage
Danke im Voraus für die Antworten! Tikka
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Re: schwanger in der Probezeit - öD (TVöD)
Beitrag
von Tikka » Mittwoch 8. Juni 2011, 14:14
Mit Mitteilung der Schwangerschaft ist die Kündigung unzulässig vgl. § 9 MuSchG. Das gilt selbstverständlich auch im öD und natürlich auch in der Probezeit. Currywurst mit Pommes ist einer der Kraftriegel der Facharbeiterin und des Facharbeiters in der Produktion. Gerhard Schröder, Bundeskanzler 1998-2005
von qwer » Mittwoch 8. Juni 2011, 20:33
So habe ich das auch verstanden. Aber warum heißt es dann immer, man sollte auf gar keinen Fall in der Probezeit schwanger werden??? Nur, weil es blöd aussieht und für den Arbeitgeber unschön ist? von Tikka » Donnerstag 9. Juni 2011, 09:09
Tja allerhöchstens. Ich persönlich habe das aber auch noch nie gehört. Als jemand der mit einer Frau aus dem öD verheiratet ist kann ich Dir allerdings auch sagen:
Als Deutschlands Akademiker-Kinderkrippe nimmt der öD seinen Bediensteten das Schwangersein keineswegs übel.
Schwanger In Probezeit | Antwort Im Forum Elternrecht | Feuerschweifin
Euch kann ja nichts passieren, also immer raus damit. Es ist ja schließlich eine tolle Neuigkeit. Grundsätzlich könnt ihr selbst entscheiden, wann ihr eurem Chef Bescheid gebt. Aber um Missverständnissen vorzubeugen und ihm auch die Chance zu geben, sich an das Mutterschutzgesetz halten zu können, macht es sicherlich Sinn zeitnah nach den ersten Wochen Bescheid zu geben. Schwanger in der Probezeit: Was passiert danach? Also während der Schwangerschaft kann euch schon mal nichts passieren, das haben wir ja jetzt geklärt. Aber das Mutterschutzgesetz regelt auch die Zeit nach der Geburt (§. 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Während des Mutterschutzes (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) und weiter die vier Monate nach der Entbindung darf euch nicht gekündigt werden, so bestimmt es das Gesetz. Nehmt ihr während dessen oder im Anschluss Elternzeit, darf euch ebenfalls nicht gekündigt werden. Wie ist es bei befristeten Verträgen? Anders sieht der Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen aus.
queenodt
Themenersteller
♥bitte sei gesund♥
Schwanger in der Probezeit Beitrag #1
Hallo zusammen! Ich habe eine momentan noch halb hypothetische Frage, aber möglicherweise wird sie bald schon sehr real...
Ich habe habe am Di. positiv getestet und bin seit Dez. 2010 arbeitssuchend. Eigentlich soll ich ab 18. 5. bis Anfang August eine Fortbildung machen, auf die ich mich ziemlich freue. Nun habe ich gestern den Anruf von einer Zeitarbeitsfirma bekommen, bei denen ich mich im März mal beworben hatte. Morgen habe ich dort ein Vorstellungsgespräch... Soweit so gut, natürlich werde ich meine Schwangerschaft da nicht erwähnen. Mich würde dennoch interessieren, ob mir die Firma falls es klappt während der Probezeit kündigen kann? Probezeit wären 6 Monate. Nach dem ich gestern mit Schrecken feststellen musste, dass für die Berechnung des Elterngelds ALG1 mit null einbezogen wird, wäre es natürlich schon gut, jetzt nochmal einen Job an Land zu ziehen, hab' nur bedenken, dass die mich vielleicht aus welchen offziellen Gründen auch immer vorzeitig kündigen und damit dann die Fortbildung weg ist, der Job und womöglich auch das ALG1
Vielleicht kenn[t sich jemand aus und kann mir einen Rat geben?