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Sie erhalten eine Silbermünze Friedrich III, Preussen 1888 - J. Deutsches Kaiserreich 5 Mark Silbermünze Kaiser Wilhelm I 1874-1876 – NES-Edelmetallshop. 99
Rohgewicht - 27, 78 Gramm
Feingewicht - 25, 00 Gramm
Durchmesser - ca. 38 mm
Material - 900-er Silber
Nennwert - 5 Mark
Zustand - gebraucht
Jägernummer 99
Herkunftsland - Deutsches Kaiserreich
Prägeanstalt - Diverse
Der Jahrgang kann nicht gewählt werden, die Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Münze wird in einer Münztasche geliefert. Das Bild dient zur Illustration und zeigt nicht die Münze, die Sie kaufen bzw. geliefert bekommen. Legierung:
900 Silber
Edelmetallart:
Silber
Zustand:
Gebraucht
Anlageart:
Sammler
Ausführung:
Standard
Land:
Deutschland
Gewicht:
25 Gramm
Lieferumfang:
Münztasche
Jahrgang:
1888
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In der Zeit von 1951 bis 1974 war der Silberadler die Umlaufmünze in Deutschland. Diese 5 DM Silbermünzen wurden zu einer bundesdeutschen Legende. Denn der Silberadler spiegelt die Deutsche Geschichte wider, wie keine andere Deutsche Münze. Es führt den Betrachter durch die Nachkriegszeit, zeigt den ehemaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und bildet das Wirtschaftswunder im Jahr 1950 ab. 5-Mark Silbermünze
Die 5 DM Silbermünzen gelten als die letzte Silberkursmünzen Deutschlands. Da die Serien der 5 DM Silbermünzen so umfangreich sind, bilden sie in der Numismatik Deutschlands ein eigenes Themengebiet und bilden ein beliebtes Sammlerstück. Es existieren insgesamt 19 Jahrgänge dieser 5 DM Silbermünzen, die alle in unterschiedlichen Prägeanstalten Deutschlands hergestellt wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der Silberadler auch "Heiermann" genannt. 5 DM Silbermünzen, 5 DM Gedenkmünzen Wert & Preis Infos. Dieser Name leitet sich vom Wort "Heuer" ab, was den Lohn eines Seemanns bezeichnet. Die Münzen bestanden aus 625er Silber und wurden ab dem Jahr 1956 jährlich geprägt und herausgegeben.
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© VHS Lennetal
Im Sommer 2016 weitete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" auf junge Geflüchtete zwischen 18 und 26 Jahren aus. Mit der zusätzlichen Förderung unter dem Titel "Kultur macht stark plus" reagierte das Ministerium auf den gestiegenen Bedarf an integrativen Angeboten speziell für diese Zielgruppe. Gerade junge Asylsuchende, die nicht mehr zur Schule gehen, finden zu wenig Ansprache. Oft müssen sie eine längere Zeit überbrücken, bis sie eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit aufnehmen können. Angebote kultureller Bildung sind daher eine gute Möglichkeit, Land, Kultur und Sprache besser kennenzulernen – und die Erlebnisse der Flucht ein Stück weit aufzuarbeiten. Seit Sommer 2016 konnten rund 720 solcher Maßnahmen gefördert werden. Bis Ende 2018 stellt das Bundesministerium dafür insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Auch "Kultur macht stark plus" wird mithilfe von Programmpartnern umgesetzt.
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Zu einer Antragstellung sind insbesondere die Programmpartner in "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" aufgefordert. 4 Zuwendungsvoraussetzungen
Ergänzend sollen Maßnahmen gemäß Nummer 2 auch geflüchteten jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre zugutekommen. Die Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten auf lokaler Ebene ist Voraussetzung einer Förderung. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialstruktur, die Berücksichtigung weiterer Bildungsakteure sowie die Vernetzung mit Einrichtungen, die Maßnahmen für geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre durchführen. Die Maßnahmen werden auf Grundlage der von den Verbänden und Initiativen entwickelten Konzepte durchgeführt. Programmpartner, die bereits über "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" gefördert werden, bauen auf ihrem bewilligten Konzept auf. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Laufzeit der Bewilligungen im Rahmen dieser Ergänzung der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" endet für die Zuwendungsempfänger (Verbände und Initiativen) am 31. Dezember 2017.
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Um Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu ermöglichen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" für weitere fünf Jahre fort. Auch künftig werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche gefördert, die ansonsten wenig Zugang zu diesen Angeboten haben. Das erfolgreiche Programm hat seit seinem Start 2013 bereits über eine Million Kinder und Jugendliche mit bundesweit 33. 000 Projekten erreicht. In Kürze wird die Förderbekanntmachung veröffentlicht. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
"Gerade nach der Pandemie müssen wir uns in den nächsten Jahren besonders um Kinder und Jugendliche kümmern. Die ganze Gesellschaft muss zeigen, dass ihr die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen liegt. Neben vielen anderen Initiativen will ich gerade hier mit der Verlängerung des Programms 'Kultur macht stark' über 2022 hinaus ein Zeichen setzen.
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7 Verfahren
Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08 00/2 62 30 05 erhältlich oder per E-Mail an
7. 1. 1 Vorlage und Auswahl von Konzepten
Förderinteressierte, die bisher keine Mittel aus "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" erhalten, verfassen ihr Konzept gemäß den in der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" vom 3. Mai 2012 aufgeführten Anforderungen; es sind alle Punkte der Nummern 1 bis 14 darzustellen. Es gelten folgende Ergänzungen:
3. Kompetenzen in der kulturellen Bildung von jungen Erwachsenen insbesondere mit Migrations- oder Fluchthintergrund,
9. Vernetzung mit Kommunen, Bildungseinrichtungen und anderen mit den Belangen von geflüchteten jungen Erwachsenen betrauten Einrichtungen vor Ort. Förderinteressierte, die als Programmpartner in "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" gefördert werden, stellen die Punkte der Nummern 3 bis 14 dar. Zusätzlich ist für die Programmpartner der Punkt Nummer 15 verbindlich zu erläutern:
15. Darstellung, wie die zusätzlichen Maßnahmen in die bestehenden Strukturen der Förderung integriert werden können, inklusive der Erläuterung von Synergien und Abgrenzungen.
Entwicklungspotenziale für die Zukunft liegen bei mehr außerschulischen Angeboten im Ganztag, der nachhaltigen kommunalen Verankerung und passgenauen Angeboten für den ländlichen Raum sowie im Bereich der digitalen kulturellen Bildung. Interessierte Verbände, Stiftungen und Einrichtungen aus dem Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich mit Kompetenzen in der außerschulischen Bildung sind aufgerufen, bis Mitte November Skizzen einzureichen und sich als Programmpartner zu bewerben.