Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, per Zoom teilzunehmen. Bitte schreiben Sie uns mit der Anmeldung, ob Sie eine Beratung vorstellen möchten und ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten. Von 12:00 bis 13:00 ist Mittagspause. Veranstaltungsort Hannover, Handelshaus Hinüberstr. 16-18 Veranstalter Niedersachsenbüro
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Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegekasse - 50, - € monatlich
Mit dem Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) tritt neben dem Anspruch der Pflegebedürftigen auf Leistungen wie Pflegehilfsmittel ein neuer Leistungsanspruch in der Häuslichkeit auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu insgesamt 50 Euro monatlich in gesetzliche Grundlage finden Sie in SGB XI, § 40a. Wohnen im alter hannover 2. mehr
Was sind digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen? Digitale Pflegeanwendungen können von der pflegebedürftigen Person selbst oder in Interaktion mit Angehörigen oder dem Pflegedienst genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
- Wohnen im alter hannover 2
- Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte
- Katasterauskunft | Rhein-Sieg-Kreis
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Stilvoll wohnen in einem lebendigen Haus. Im Wohnstift Waldhausen ermöglichen wir Ihnen ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben in Ihrem eigenen Appartement, mit Ihren eigenen Möbeln und liebgewonnenen Erinnerungsstücken. Start / Niedersachenbüro Neues Wohnen. Und weil zum guten Leben auch Genuss gehört, zählt das abwechslungsreiche kulinarische Angebot immer wieder zu den besonderen Highlights der Tage. Unsere 33 unterschiedlichen Appartementtypen bieten Ihnen in 1 bis 3 Zimmern stilvollen Platz für selbstbestimmtes Wohnen und Leben. In unserem Restaurant verwöhnt Sie unsere erfahrene Küchencrew tagtäglich mit frisch zubereiteten 3-Gänge-Menüs mit so wohlklingenden Namen wie "Kulinarische Kreuzfahrt", "Klassiker" und "Aktiv". Viele Gleichgesinnte in der Nachbarschaft. Ein Leben in Gesellschaft, tägliche Kontakte und Aktivitäten mit Gleichgesinnten oder der genussvolle Rückzug in die eigenen vier Wände - bei uns im Wohnstift kann jeder Bewohner sein Leben so selbstbestimmt und individuell gestalten, dass alle erdenklichen Interessen dabei verwirklicht werden.
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Grundbucheinsicht steht im Allgemeinen nur Personen zu, die ein berechtigtes Interesse an dem betreffenden Grundstück haben. Folglich ist der Nachweis eines berechtigten Interesses zwingende Voraussetzung für das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch. Besteht lediglich ein Kaufinteresse an dem fraglichen Grundstück, ist dies kein ausreichendes berechtigtes Interesse und befugt somit nicht zur Grundbucheinsicht. Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte. Wer über ein dingliches Recht an einem Grundstück verfügt, weil er beispielsweise der Eigentümer oder Hypothek engläubiger ist, kann dahingegen von seinem Recht auf Grundbucheinsicht Gebrauch machen. Gleiches gilt für Personen, die eine entsprechende Ermächtigung in Form einer Vollmacht des Eigentümers erhalten haben. Weiterhin sind Behörden, Notare, Anwälte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure berechtigt, den Grundbucheintrag des betreffenden Grundstücks einzusehen. Grundbucheinsicht und Erbschaft Erben haben naturgemäß ein großes Interesse daran, in Erfahrung zu bringen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören.
Darlegung Des Berechtigten Interesses Für Eigentümerauskünfte
weitere Informationen erhalten Sie
bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
diese Aufgaben werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen. Vorsicht Gebührenfalle: Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der niedersächsischen Katasterämter
Katasterauskunft | Rhein-Sieg-Kreis
Notwendige Angaben zur Beantragung sind:
Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder
Lagebezeichnung - Straßenname und Hausnummer
Nachweis des berechtigten Interesses
Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können. Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:
Auszug bis DIN A3: 30 Euro
Mehrausfertigungen bis DIN A3: 10 Euro
Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Situation wird darauf hingewiesen, dass der Zugang nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis. Parkmöglichkeiten Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter. Barrierefreier Zugang Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich. Hinweise Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis
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Liegenschaftskataster - Einsicht
Das Amt für Vermessung, Kataster und Geoinformation gewährt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt Auskünfte und Auszüge aus dem Buch- und Kartenwerk. Das Liegenschaftskataster setzt sich aus drei Teilen zusammen
Der Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Lageplan genannt) stellt die Liegenschaften graphisch dar. Dem Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch gibt einen Überblick über die Daten zum Flurstück, zum Eigentümer oder zum Grundstücksbestand. Dem Katasterzahlenwerk
Zum Katasterzahlenwerk gehören die Vermessungsergebnisse der bisherigen amtlichen Grundstücksvermessungen und die Koordinaten von Grenzpunkten, Gebäudepunkten, Aufnahmepunkten und topographischen Punkten. Aufgrund des speziellen vermessungstechnischen Inhaltes können nicht alle Informationen des Katasterzahlenwerkes in Form von Auszügen zur Verfügung gestellt werden. Benötigte Unterlagen
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.